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Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe hat das Landgericht Düsseldorf der Klage gegen die Werbung der NEW für „Ökogas“ stattgegeben.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Streit um die Werbung für Erdgas einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Düsseldorf habe eine Klage gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH in Mönchengladbach stattgegeben und dem Unternehmen untersagt, konventionelles Erdgas als „Ökogas“ zu bewerben, heißt es in einer Mitteilung der Umweltorganisation. Nach Auffassung der DUH folgte das Gericht ihrer Argumentation, wonach die Bezeichnung Verbraucher über die Umwelt- und Klimawirkungen des Produkts täusche.
„Der Energieversorger NEW hat Verbraucherinnen und Verbraucher dreist getäuscht, indem er fossiles Erdgas realitätsfern als ,Ökogas‘ beworben hat“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Kompensation der Emissionen durch CO2-Zertifikate mache fossiles Erdgas nicht zu einem ökologischen Produkt. Insbesondere Waldschutzprojekte könnten den langfristigen Ausstoß von Kohlendioxid nicht dauerhaft ausgleichen.
Eine Bestätigung des Urteils durch das Landgericht Düsseldorf liegt aktuell noch nicht vor, ebenso wenig wie eine Stellungnahme der NEW. Auch ist offen, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist oder Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Rechtsstreit ist Teil einer seit 2024 laufenden Kampagne der DUH gegen die Vermarktung sogenannter klimaneutraler oder klimakompensierter Gastarife. Ausgangspunkt waren Recherchen des Netzwerks Correctiv. Sie zeigten, dass Energieversorger CO2-Gutschriften aus Minderungsprojekten nutzten, deren Wirkung nach Einschätzung der Rechercheure zweifelhaft oder nicht nachweisbar war. Die DUH ging zunächst gegen 15 Gasversorger zur Abgabe von Unterlassungserklärungen vor (wir berichteten). Einige Unternehmen änderten daraufhin ihre Produktbezeichnungen oder passten ihre Werbung an.
Einige Monate später weitete die DUH die Kampagne auf weitere Versorger aus (wie berichteten). Sie kritisiert dabei Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „Ökogas“, wenn diese überwiegend auf Kompensationsmaßnahmen beruhen. Nach Auffassung der DUH würden Verbraucher dadurch über die tatsächlichen Klimaauswirkungen fossilen Erdgases in die Irre geführt. (sag)
Mittwoch, 22.07.2026, 17:25 Uhr
Stefan Sagmeister
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