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Biogasanlagen-Betreiber die auf eine flexible Fahrweise umsteigen, sollen laut dem Referentenentwurf zum EEG 2014 künftig nur noch 50 bis 70 Prozent der bisher bereitgestellten Kapazität zur dauerhaften Stromerzeugung nutzen dürfen.
Die im EEG 2014 geplante neue Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen soll nicht nur den flexiblen Betrieb bestehender Biogasanlagen anreizen, sondern offenbar auch die erzeugten Strommengen reduzieren, um die Gesamtkosten der Stromproduktion aus Biogasanlagen zu senken. Flankiert wird die neue Prämie nämlich von der Einführung der so genannten Höchstbemessungsleistung. Mit dieser werden Bestandsa
Freitag, 28.03.2014, 08:45 Uhr
Michael Pecka
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