Bild: Nmedia, Fotolia
Wie lange sollen Speicher im Regelleistungsmarkt ihre volle Leistung bereitstellen? Die Frage sorgte in diesem Jahr für viel Diskussionsstoff.
Im September 2017 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei der Bundesnetzagentur einen Antrag zu den Anforderungen an Batteriespeicher bei der Teilnahme am Primärregelleistungsmarkt gestellt. Sie beziehen sich dabei auf den Artikel 156 in der EU-Guideline on Electricity Transmission System Operation, der die Anforderungen für die Teilnahme am Regelenergiemarkt enthält.D
Dienstag, 2.01.2018, 09:04 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH