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Seit 1. Januar 2016 ist nun auch für Photovoltaik-Anlagen ab 100 kWp die Direktvermarktung Pflicht.
Eine der wesentlichen Neuheiten der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2014 war die Einführung einer „verpflichtenden Direktvermarktung“. Für neue gewerbliche Stromanlagen ab 500 kWp griff die neue Regelung sofort, seit Jahresanfang betrifft das nun auch PV-Anlagen ab 100 kWp. Betreiber, die eine neue Anlage m
Dienstag, 5.01.2016, 11:25 Uhr
Heidi Roider
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