Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz ist nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) novellierungsbedürftig.
Das Unbundling allein reiche nicht, wesentliche gesetzliche Regeln würden noch fehlen.Gas müsse im Energiewirtschaftsgesetz genauso detailliert und konkret geregelt werden, wie es beim Strom im April 1998 bereits geschehen sei. Dazu gehöre eine positive Regelung des Gasnetzzugangs und die Verpflichtung der Netzbetreiber, objektive Kriterien für die Einspeisung und Nutzung der Leitungen festzule
Mittwoch, 18.10.2000, 10:47 Uhr
Angelika Riedel
© 2024 Energie & Management GmbH