Neben dem Entwurf zum neuen EnWG (EnWG-E) liegen nun auch Arbeitsfassungen der Netznutzungsverordnung Strom (NZEltV-E) und Gas (NZGasV-E) sowie der Netzentgeltverordnung Strom (NEEltV-E) vor. Damit sind die Eckpunkte des künftigen regulierten Zugangs absehbar. Christian Theobald* stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem bisherigen verhandelten und dem künftigen reguliertem Netzzugang gegenüber.
Fragen des Netzzugangs lassen sich grundlegend in solche nach dem „ob“, dem „wie“ und dem „wie teuer“ unterscheiden. Dies gilt gleichermaßen für das System des verhandelten als auch des regulierten Netzzugangs: Von der erstmaligen Feststellung der Unwirksamkeit eines langfristigen Strombezugsvertrages durch das LG Mannheim am 16.4.1999 ging eine erste Liberal
Mittwoch, 30.06.2004, 14:18 Uhr
Helmut Sendner
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