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Energie & Management > Erneuerbare Energien Gesetz - Die Ausschreibungswerte für 2024 sind da
Quelle: E&M
Erneuerbare Energien Gesetz

Die Ausschreibungswerte für 2024 sind da

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Gebotstermine im Jahr 2024 für Windenergie an Land, Freiflächen-PV und Aufdach-PV veröffentlicht. In einem dieser Segmente sinken sie.
Am 14. Dezember hat die Bundesnetzagentur die neuen Höchstwerte für die Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Demnach liegen sie für Windkraft an Land bei 7,35 Ct/kWh, für Freiflächen-Solaranlagen bei 7,37 ​Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen bei 10,50 ​Ct/kWh. Die Festlegung der Höchstwerte für Biomasse, Biomethan und Innovationsausschreibungen werde zeitnah geprüft, kündigte die Behörde zugleich an.

„Wir sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen“, erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. „Die Höchstwerte tragen den tatsächlichen Kosten der Erneuerbaren Rechnung.“ Die festgelegten Werte entsprechen bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solar-Freiflächenanlagen den erhöhten und in diesem Jahr geltenden Werten, die ebenfalls von der Bundesnetzagentur festgelegt worden waren.

Weniger Geld für Aufdach-Solaranlagen

Bei den Ausschreibungen für Solar-Dachanlagen musste der Höchstwert laut Bundesnetzagentur nicht auf das diesjährige Niveau von 11,25 ​Ct/kWh gehoben werden. Im Vergleich zur letzten Festlegung reiche ein leicht niedrigeres Niveau, um auskömmliche Gebote zu ermöglichen, so die Behörde. Hintergründe seien das Sinken der prognostizierten Kosten und das Ausbleiben von nennenswerten zusätzlichen Geboten oberhalb von 10,50 ct/kWh in der vergangenen Gebotsrunde.

Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte wieder auf die deutlich niedrigeren Beträge aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurückgefallen.
  • Das wären 5,88 ​Ct/kWh für Windenergie an Land,
  • 5,90 ​Ct/kWh für Freiflächen-Solaranlagen und
  • 8,91 ​Ct/kWh für Aufdach-Photovoltaikanlagen gewesen. Diese Werte sind aber nicht auskömmlich.
Mit den Festlegungen reagiert die Bundesnetzagentur auf die seit der jüngsten gesetzlichen Bestimmung gestiegenen Kosten für Errichtung und Betrieb der Anlagen, einschließlich der gestiegenen Zinskosten. Die Kosten sind so stark gestiegen, dass ein rentabler Betrieb für neu geplante Anlagen mit den gesetzlichen Höchstwerten nicht in dem für die Energiewende erforderlichen Umfang möglich wäre.

Die Festlegung der Höchstwerte der Bundesnetzagentur für 2024 steht im Internet bereit. Sie wird auch im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Donnerstag, 14.12.2023, 11:49 Uhr
Susanne Harmsen
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Erneuerbare Energien Gesetz
Die Ausschreibungswerte für 2024 sind da
Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Gebotstermine im Jahr 2024 für Windenergie an Land, Freiflächen-PV und Aufdach-PV veröffentlicht. In einem dieser Segmente sinken sie.
Am 14. Dezember hat die Bundesnetzagentur die neuen Höchstwerte für die Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Demnach liegen sie für Windkraft an Land bei 7,35 Ct/kWh, für Freiflächen-Solaranlagen bei 7,37 ​Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen bei 10,50 ​Ct/kWh. Die Festlegung der Höchstwerte für Biomasse, Biomethan und Innovationsausschreibungen werde zeitnah geprüft, kündigte die Behörde zugleich an.

„Wir sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen“, erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. „Die Höchstwerte tragen den tatsächlichen Kosten der Erneuerbaren Rechnung.“ Die festgelegten Werte entsprechen bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solar-Freiflächenanlagen den erhöhten und in diesem Jahr geltenden Werten, die ebenfalls von der Bundesnetzagentur festgelegt worden waren.

Weniger Geld für Aufdach-Solaranlagen

Bei den Ausschreibungen für Solar-Dachanlagen musste der Höchstwert laut Bundesnetzagentur nicht auf das diesjährige Niveau von 11,25 ​Ct/kWh gehoben werden. Im Vergleich zur letzten Festlegung reiche ein leicht niedrigeres Niveau, um auskömmliche Gebote zu ermöglichen, so die Behörde. Hintergründe seien das Sinken der prognostizierten Kosten und das Ausbleiben von nennenswerten zusätzlichen Geboten oberhalb von 10,50 ct/kWh in der vergangenen Gebotsrunde.

Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte wieder auf die deutlich niedrigeren Beträge aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurückgefallen.
  • Das wären 5,88 ​Ct/kWh für Windenergie an Land,
  • 5,90 ​Ct/kWh für Freiflächen-Solaranlagen und
  • 8,91 ​Ct/kWh für Aufdach-Photovoltaikanlagen gewesen. Diese Werte sind aber nicht auskömmlich.
Mit den Festlegungen reagiert die Bundesnetzagentur auf die seit der jüngsten gesetzlichen Bestimmung gestiegenen Kosten für Errichtung und Betrieb der Anlagen, einschließlich der gestiegenen Zinskosten. Die Kosten sind so stark gestiegen, dass ein rentabler Betrieb für neu geplante Anlagen mit den gesetzlichen Höchstwerten nicht in dem für die Energiewende erforderlichen Umfang möglich wäre.

Die Festlegung der Höchstwerte der Bundesnetzagentur für 2024 steht im Internet bereit. Sie wird auch im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Donnerstag, 14.12.2023, 11:49 Uhr
Susanne Harmsen

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