E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Europa - Deutschland darf energieintensive Unternehmen weiter fördern
Quelle: Pixabay / Dimitris Vetsikas
Europa

Deutschland darf energieintensive Unternehmen weiter fördern

Mit der Genehmigung der Verlängerung und Anpassung der deutschen Beihilferegelungen aus den Jahren 2017 und 2018 soll die Abwanderung energieintensiver Betriebe verhindert werden.
Energieintensive Unternehmen in Deutschland können bis 2033 von einer Senkung der Stromabgaben profitieren. Die EU-Kommission genehmigte am Dienstag die Verlängerung und teilweise Änderung zweier deutscher Beihilferegelungen aus den Jahren 2017 und 2018. Ziel der Beihilfen sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Betriebe zu erhalten und eine Verlagerung ihrer Standorte außerhalb der EU zu verhindern.

Die Geltungsdauer der zu einer Regelung zusammengefassten Beihilfen wird bis 2033 verlängert. Darüber hinaus wird die Zahl der förderfähigen Sektoren auf jene beschränkt, die in hohem Maß auf Strom angewiesen und dem internationalen Handel besonders stark ausgesetzt sind. Der Höchstbetrag der Ermäßigung wird zudem auf 75 oder 85 Prozent gesenkt.

Die begünstigten Unternehmen müssen aber entweder bestimmte Investitionen in Energieeffizienz tätigen, Investitionen zur Dekarbonisierung vornehmen oder mindestens 30 Prozent ihres Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien decken.

Dienstag, 19.12.2023, 13:26 Uhr
Ali Ulucay
Energie & Management > Europa - Deutschland darf energieintensive Unternehmen weiter fördern
Quelle: Pixabay / Dimitris Vetsikas
Europa
Deutschland darf energieintensive Unternehmen weiter fördern
Mit der Genehmigung der Verlängerung und Anpassung der deutschen Beihilferegelungen aus den Jahren 2017 und 2018 soll die Abwanderung energieintensiver Betriebe verhindert werden.
Energieintensive Unternehmen in Deutschland können bis 2033 von einer Senkung der Stromabgaben profitieren. Die EU-Kommission genehmigte am Dienstag die Verlängerung und teilweise Änderung zweier deutscher Beihilferegelungen aus den Jahren 2017 und 2018. Ziel der Beihilfen sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Betriebe zu erhalten und eine Verlagerung ihrer Standorte außerhalb der EU zu verhindern.

Die Geltungsdauer der zu einer Regelung zusammengefassten Beihilfen wird bis 2033 verlängert. Darüber hinaus wird die Zahl der förderfähigen Sektoren auf jene beschränkt, die in hohem Maß auf Strom angewiesen und dem internationalen Handel besonders stark ausgesetzt sind. Der Höchstbetrag der Ermäßigung wird zudem auf 75 oder 85 Prozent gesenkt.

Die begünstigten Unternehmen müssen aber entweder bestimmte Investitionen in Energieeffizienz tätigen, Investitionen zur Dekarbonisierung vornehmen oder mindestens 30 Prozent ihres Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien decken.

Dienstag, 19.12.2023, 13:26 Uhr
Ali Ulucay

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.