Die EU-Kommission wird gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die 1998 genehmigte Fusion von RAG Aktiengesellschaft, Saarbergwerke AG und Preussag Anthrazit GmbH zur Deutschen Steinkohle AG neu untersuchen.
Wie ein Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti mitteilte, müsse die Fusion neu in Brüssel angemeldet werden. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom Januar diesen Jahres bemängelt, dass die Kommission damals die Fusionspläne nicht ausreichend untersucht habe. Dabei sei offen geblieben, ob die RAG durch den Kauf der Sa
Montag, 5.03.2001, 16:04 Uhr
Andreas Kögler
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