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Energie & Management > Wärme - Der europäische Weg zum emissionsfreien Wohnen
Quelle: Shutterstock / Sharomka
Wärme

Der europäische Weg zum emissionsfreien Wohnen

Neue Wohn- und Geschäftshäuser müssen in der EU von 2030 an emissionsfrei sein, öffentliche Gebäude bereits 2028. Darauf haben sich EU-Mitgliedsstaaten und -Parlament geeinigt.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verständigten sich am 7. Dezember in Brüssel auf eine Gebäudeeffizienzrichtlinie, die neue Gebäude und den Bestand neue Standards setzt und die Mitgliedsstaaten zur Sanierung ihres Gebäudeparks ermutigen soll. Der Gebäudesektor ist gegenwärtig für 36 Prozent der europäischen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Sie sollen bis 2030 substantiell reduziert werden mit dem Ziel, 2050 klimaneutral zu sein.

Gemäß dem Kompromiss sollen Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch zuerst saniert werden. Es sollen auch die Emissionen mitberechnet werden, die bei der Errichtung sowie beim Abriss und der Entsorgung des Bauschutts entstehen.

Die Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass Wohngebäude bis 2030 im Durchschnitt 16 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen. Bis 2035 muss der Durchschnittsverbrauch um 20 Prozent gedrosselt werden. Dafür sollen bis 2030 mindestens 16 Prozent der energetisch schlechtesten Wohngebäude saniert werden, bis 2033 sollen es 26 Prozent sein. Für die Sanierung werden Mindestanforderungen festgelegt. 55 Prozent der Einsparungen müssen durch die Sanierung der schlechtesten Gebäude erzielt werden.

Solaranlagen müssen schrittweise auf allen öffentlichen und gewerblichen Immobilien und von 2030 an auch auf allen Wohngebäuden installiert werden, immer dann, wenn eine Sanierungsmaßnahme genehmigt werden muss. Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Immobilien sowie Kirchen und architektonisch besonders wertvolle Häuser können von den Auflagen befreit werden.

Die Mitgliedsstaaten müssen auch Maßnahmen ergreifen, um Heizungen zu dekarbonisieren. Spätestens 2040 sollen keine fossilen Heizanlagen mehr betrieben werden. Subventionen für Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen bis 2025 auslaufen. Finanzielle Anreize dürfen die Mitgliedsstaaten weiter gewähren für Wärmepumpen und für hybride Anlagen, die zum Beispiel Gasboiler mit Wärmepumpen oder Solaranlagen kombinieren.

Damit habe der europäische Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen vollständigen Ãœbergang des Gebäudesektors zur Klimaneutralität geschaffen, sagte der Berichterstatter des Parlamentes, Ciaran Cuffe von den Grünen: „Mit diesem Plan errichten wir eine weitere Säule für die Dekarbonisierung und begeben uns auf den Weg, 36 Prozent der europäischen CO2-Emissionen zu beseitigen.“ Man helfe nicht zuletzt den Bürgern, Geld zu sparen. Damit trage die EU auch zur Beseitigung der Energiearmut bei. Der Kompromiss bedarf noch formal der Zustimmung durch die Energieminister der Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament.

Stadtwerke-Lobby: Deutschland darf vieles selbst regeln

Für die kommunalen Unternehmen sei wichtig, dass die Mitgliedsstaaten die nationalen Gegebenheiten bei der Sanierung ihres Gebäudesektors berücksichtigen könnten, sagte der Hauptgeschäftsführer ihres Verbandes VKU, Ingbert Liebing: „Wichtig ist, dass Deutschland selbst regeln kann, wie der Gebäudebestand adressiert wird.“ Der deutsche Gesetzgeber solle entscheiden können, auf welche Weise Neubauten mit Energie versorgt würden. Regelungen, die die Versorgung über kommunale Energienetze mit Strom, Erdgas oder grünen Gasen wie Wasserstoff oder anderen, klimaneutralen Energieträgern einschränkten, würden erneut zu einer Verunsicherung der Bürger und der Unternehmen führen.

Freitag, 8.12.2023, 09:24 Uhr
Tom Weingärtner
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Quelle: Shutterstock / Sharomka
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Der europäische Weg zum emissionsfreien Wohnen
Neue Wohn- und Geschäftshäuser müssen in der EU von 2030 an emissionsfrei sein, öffentliche Gebäude bereits 2028. Darauf haben sich EU-Mitgliedsstaaten und -Parlament geeinigt.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verständigten sich am 7. Dezember in Brüssel auf eine Gebäudeeffizienzrichtlinie, die neue Gebäude und den Bestand neue Standards setzt und die Mitgliedsstaaten zur Sanierung ihres Gebäudeparks ermutigen soll. Der Gebäudesektor ist gegenwärtig für 36 Prozent der europäischen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Sie sollen bis 2030 substantiell reduziert werden mit dem Ziel, 2050 klimaneutral zu sein.

Gemäß dem Kompromiss sollen Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch zuerst saniert werden. Es sollen auch die Emissionen mitberechnet werden, die bei der Errichtung sowie beim Abriss und der Entsorgung des Bauschutts entstehen.

Die Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass Wohngebäude bis 2030 im Durchschnitt 16 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen. Bis 2035 muss der Durchschnittsverbrauch um 20 Prozent gedrosselt werden. Dafür sollen bis 2030 mindestens 16 Prozent der energetisch schlechtesten Wohngebäude saniert werden, bis 2033 sollen es 26 Prozent sein. Für die Sanierung werden Mindestanforderungen festgelegt. 55 Prozent der Einsparungen müssen durch die Sanierung der schlechtesten Gebäude erzielt werden.

Solaranlagen müssen schrittweise auf allen öffentlichen und gewerblichen Immobilien und von 2030 an auch auf allen Wohngebäuden installiert werden, immer dann, wenn eine Sanierungsmaßnahme genehmigt werden muss. Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Immobilien sowie Kirchen und architektonisch besonders wertvolle Häuser können von den Auflagen befreit werden.

Die Mitgliedsstaaten müssen auch Maßnahmen ergreifen, um Heizungen zu dekarbonisieren. Spätestens 2040 sollen keine fossilen Heizanlagen mehr betrieben werden. Subventionen für Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen bis 2025 auslaufen. Finanzielle Anreize dürfen die Mitgliedsstaaten weiter gewähren für Wärmepumpen und für hybride Anlagen, die zum Beispiel Gasboiler mit Wärmepumpen oder Solaranlagen kombinieren.

Damit habe der europäische Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen vollständigen Ãœbergang des Gebäudesektors zur Klimaneutralität geschaffen, sagte der Berichterstatter des Parlamentes, Ciaran Cuffe von den Grünen: „Mit diesem Plan errichten wir eine weitere Säule für die Dekarbonisierung und begeben uns auf den Weg, 36 Prozent der europäischen CO2-Emissionen zu beseitigen.“ Man helfe nicht zuletzt den Bürgern, Geld zu sparen. Damit trage die EU auch zur Beseitigung der Energiearmut bei. Der Kompromiss bedarf noch formal der Zustimmung durch die Energieminister der Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament.

Stadtwerke-Lobby: Deutschland darf vieles selbst regeln

Für die kommunalen Unternehmen sei wichtig, dass die Mitgliedsstaaten die nationalen Gegebenheiten bei der Sanierung ihres Gebäudesektors berücksichtigen könnten, sagte der Hauptgeschäftsführer ihres Verbandes VKU, Ingbert Liebing: „Wichtig ist, dass Deutschland selbst regeln kann, wie der Gebäudebestand adressiert wird.“ Der deutsche Gesetzgeber solle entscheiden können, auf welche Weise Neubauten mit Energie versorgt würden. Regelungen, die die Versorgung über kommunale Energienetze mit Strom, Erdgas oder grünen Gasen wie Wasserstoff oder anderen, klimaneutralen Energieträgern einschränkten, würden erneut zu einer Verunsicherung der Bürger und der Unternehmen führen.

Freitag, 8.12.2023, 09:24 Uhr
Tom Weingärtner

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