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Energie & Management > Windkraft Onshore - Der Blinklicht-Stopp an Windturbinen ist Pflicht − aber nicht lange
Quelle: Fotolia / Björn Braun
Windkraft Onshore

Der Blinklicht-Stopp an Windturbinen ist Pflicht − aber nicht lange

In einem unterfränkischen Windpark geht nachts das Warnlicht aus. Kurios daran: Das Ende des Dauerblinkens erfolgt nicht nur elf Monate zu früh, sondern auch rund vier Wochen zu spät.
Meldungen wie diese sind künftig regelmäßig zu erwarten: Das nächtliche Warnblinklicht an den Windenergieanlagen in Schwanfeld wird sich - noch im Januar - auf ein Minimum reduzieren. Das Umrüsten des unterfränkischen Windparks, der Eigentum der Stadtwerke Stuttgart ist, mit der entsprechenden Leuchttechnik ist erfolgt und eine Konsequenz aus gesetzlichen Vorgaben.

Und an dieser Stelle wird es kurios. Das Abschalten des ständigen „Disko-Lichts“ zugunsten eines Leuchtens im Bedarfsfall, im Behördendeutsch „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ (BNK), ist ein lange formuliertes Ziel von Gesetzgeber und Branche. Es soll für mehr Akzeptanz der Windenergie sorgen, also für weniger nervende Leuchtfeuer des Nachts. Ein Gesetz dazu gibt es schon seit 2018, der Termin, ab wann das Einrichten der Technik Pflicht ist, ist Jahr für Jahr verschoben worden.

Die aktuelle Rechtslage kennt Oliver Frank. Er ist, nun wird es fast ebenso lang wie die Frist, Mitglied im Sprecherkreis des Arbeitskreises Nachtkennzeichnung im Bundesverband Windenergie (BWE). Der Fachanwalt verweist im Gespräch mit unserer Redaktion darauf, dass die Pflicht zur Einführung der BNK-Systeme für Windkraft-Betreiber seit dem 1. Januar 2024 bestehe. Damit würden die fünf Schwanfelder Anlagen das Warnlicht zu spät herunterfahren, woraufhin der Gesetzgeber eigentlich Strafzahlungen vorsieht.

Fristverlängerung hängt noch im Gesetzgebungsverfahren fest

Allerdings gilt die Pflicht derzeit nur, weil die Gesetzesänderung zur Fristverlängerung formell noch nicht in Kraft ist. Die Bundesregierung wollte im so genannten „Solarpaket I“ in den Windenergie-Passagen für BNK eine letzte Verlängerung durchsetzen. Das gelang erst spät im Dezember. Damit, sagt Oliver Frank, sei das Gesetz noch dem Bundesrat vorzulegen, der in diesem Punkt zwar nicht zustimmen müsse. Die Formalie verlangt aber noch das Abwarten der nächsten Sitzung im Februar.
 

Damit ist streng genommen die Pflicht für BNK-Systeme seit Jahresbeginn gültig – und zwar exakt bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, was irgendwann im Laufe des Februar zu erwarten ist. Ab dann hat der Teil der Windkraft-Branche, der auf Zeit gespielt oder unverschuldet Probleme beim Umrüsten hat, laut Osterpaket-Passus wieder Aufschub bis zum 1. Januar 2025.

Insgesamt geht es um etwa 15.000 Bestandsanlagen an Land und damit weniger als die Hälfte der in Deutschland errichteten Windenergieanlagen. Dieser niedrige Wert erklärt sich durch gesetzliche Ausnahmen: Turbinen, die schon vor Januar 2006 in Betrieb gingen, sind von der BNK-Pflicht befreit. Auch Anlagen, die weniger als 100 Meter hoch in den Himmel ragen, müssen in der Regel die neue Technik nicht einbauen. Und Anlagen in der Nähe von Flughäfen müssen aus Sicherheitsgründen meistens dauerblinken.

Die BNK-Technik hat in den vergangenen Jahren einen Sprung gemacht, der Windturbinen-Betreibern weniger große Investitionen abverlangt. Gab es zunächst nur teure Aktivradar-Systeme, folgten erst Passiv-Radare, und zuletzt kam die gesetzliche Erlaubnis für den Einsatz von günstigen Transpondersystemen hinzu. Hierbei senden Flugzeuge oder Hubschrauber Signale aus, auf die BNK-Systeme anspringen, die ihrerseits das rote Warnlicht aktivieren. Verlässt das Flugobjekt einen bestimmten Umgebungsradius, wird es im Windpark wieder dunkel.

Strafzahlungen an die Netzbetreiber wohl nicht vor 2025

Dass der Januar 2025 als dann insgesamt fünfter Starttermin für die BNK-Einführung seit 2018 überhaupt nötig ist, darüber scheiden sich die Geister. Eine Position ist, dass die Windkraftbranche ausreichend Zeit gehabt hätte, um die Investition zu tätigen. Auch sei inzwischen der Großteil der Anlagen ausgestattet. Die Gegenmeinung verweist auf Lieferengpässe bei den BNK-Systemherstellern und nicht zuletzt auf den durchaus langwierigen Genehmigungsprozess.

Arbeitskreis-Sprecher Oliver Frank kennt Bundesländer, in denen Anträge auf Zulassung für die BNK-Systeme mehr als ein Jahr auf ihren Bescheid warten müssen. Dies führe im Zusammenhang mit standortbezogenen Prüfungen, ob die Technik auch funktioniert, zu weiteren Verzögerungen. Dass Betreiber lange gezögert haben, um Geld zu sparen, sei nicht auszuschließen, sagt Oliver Frank. Dabei handele es sich aber eher um „einige schwarze Schafe“.

Dass es irgendwann zu Strafzahlungen kommt, glaubt der Fachanwalt schon. „Ich hoffe, es werden nicht zu viele Betreiber betroffen sein“, sagt Oliver Frank. Für diesen Fall sei er gespannt, wie streng die Netzbetreiber vorgehen. Ihnen obliegt das Eintreiben von Strafgeldern bei Verstößen gegen die BNK-Pflicht. Noch aber gibt es keine Erfahrung für jene Fälle, in denen ein Verstoß gegen die BNK-Pflicht eigentlich einer langsam arbeitenden Behörde anzulasten ist. Es deutet also viel darauf hin, dass das „Disko-Licht“ auch über 2025 hinaus die Windkraftbranche begleitet. Der Schwanfelder Windpark indes hat seine Ruhe mit dem Thema.

Donnerstag, 18.01.2024, 17:28 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - Der Blinklicht-Stopp an Windturbinen ist Pflicht − aber nicht lange
Quelle: Fotolia / Björn Braun
Windkraft Onshore
Der Blinklicht-Stopp an Windturbinen ist Pflicht − aber nicht lange
In einem unterfränkischen Windpark geht nachts das Warnlicht aus. Kurios daran: Das Ende des Dauerblinkens erfolgt nicht nur elf Monate zu früh, sondern auch rund vier Wochen zu spät.
Meldungen wie diese sind künftig regelmäßig zu erwarten: Das nächtliche Warnblinklicht an den Windenergieanlagen in Schwanfeld wird sich - noch im Januar - auf ein Minimum reduzieren. Das Umrüsten des unterfränkischen Windparks, der Eigentum der Stadtwerke Stuttgart ist, mit der entsprechenden Leuchttechnik ist erfolgt und eine Konsequenz aus gesetzlichen Vorgaben.

Und an dieser Stelle wird es kurios. Das Abschalten des ständigen „Disko-Lichts“ zugunsten eines Leuchtens im Bedarfsfall, im Behördendeutsch „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ (BNK), ist ein lange formuliertes Ziel von Gesetzgeber und Branche. Es soll für mehr Akzeptanz der Windenergie sorgen, also für weniger nervende Leuchtfeuer des Nachts. Ein Gesetz dazu gibt es schon seit 2018, der Termin, ab wann das Einrichten der Technik Pflicht ist, ist Jahr für Jahr verschoben worden.

Die aktuelle Rechtslage kennt Oliver Frank. Er ist, nun wird es fast ebenso lang wie die Frist, Mitglied im Sprecherkreis des Arbeitskreises Nachtkennzeichnung im Bundesverband Windenergie (BWE). Der Fachanwalt verweist im Gespräch mit unserer Redaktion darauf, dass die Pflicht zur Einführung der BNK-Systeme für Windkraft-Betreiber seit dem 1. Januar 2024 bestehe. Damit würden die fünf Schwanfelder Anlagen das Warnlicht zu spät herunterfahren, woraufhin der Gesetzgeber eigentlich Strafzahlungen vorsieht.

Fristverlängerung hängt noch im Gesetzgebungsverfahren fest

Allerdings gilt die Pflicht derzeit nur, weil die Gesetzesänderung zur Fristverlängerung formell noch nicht in Kraft ist. Die Bundesregierung wollte im so genannten „Solarpaket I“ in den Windenergie-Passagen für BNK eine letzte Verlängerung durchsetzen. Das gelang erst spät im Dezember. Damit, sagt Oliver Frank, sei das Gesetz noch dem Bundesrat vorzulegen, der in diesem Punkt zwar nicht zustimmen müsse. Die Formalie verlangt aber noch das Abwarten der nächsten Sitzung im Februar.
 

Damit ist streng genommen die Pflicht für BNK-Systeme seit Jahresbeginn gültig – und zwar exakt bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, was irgendwann im Laufe des Februar zu erwarten ist. Ab dann hat der Teil der Windkraft-Branche, der auf Zeit gespielt oder unverschuldet Probleme beim Umrüsten hat, laut Osterpaket-Passus wieder Aufschub bis zum 1. Januar 2025.

Insgesamt geht es um etwa 15.000 Bestandsanlagen an Land und damit weniger als die Hälfte der in Deutschland errichteten Windenergieanlagen. Dieser niedrige Wert erklärt sich durch gesetzliche Ausnahmen: Turbinen, die schon vor Januar 2006 in Betrieb gingen, sind von der BNK-Pflicht befreit. Auch Anlagen, die weniger als 100 Meter hoch in den Himmel ragen, müssen in der Regel die neue Technik nicht einbauen. Und Anlagen in der Nähe von Flughäfen müssen aus Sicherheitsgründen meistens dauerblinken.

Die BNK-Technik hat in den vergangenen Jahren einen Sprung gemacht, der Windturbinen-Betreibern weniger große Investitionen abverlangt. Gab es zunächst nur teure Aktivradar-Systeme, folgten erst Passiv-Radare, und zuletzt kam die gesetzliche Erlaubnis für den Einsatz von günstigen Transpondersystemen hinzu. Hierbei senden Flugzeuge oder Hubschrauber Signale aus, auf die BNK-Systeme anspringen, die ihrerseits das rote Warnlicht aktivieren. Verlässt das Flugobjekt einen bestimmten Umgebungsradius, wird es im Windpark wieder dunkel.

Strafzahlungen an die Netzbetreiber wohl nicht vor 2025

Dass der Januar 2025 als dann insgesamt fünfter Starttermin für die BNK-Einführung seit 2018 überhaupt nötig ist, darüber scheiden sich die Geister. Eine Position ist, dass die Windkraftbranche ausreichend Zeit gehabt hätte, um die Investition zu tätigen. Auch sei inzwischen der Großteil der Anlagen ausgestattet. Die Gegenmeinung verweist auf Lieferengpässe bei den BNK-Systemherstellern und nicht zuletzt auf den durchaus langwierigen Genehmigungsprozess.

Arbeitskreis-Sprecher Oliver Frank kennt Bundesländer, in denen Anträge auf Zulassung für die BNK-Systeme mehr als ein Jahr auf ihren Bescheid warten müssen. Dies führe im Zusammenhang mit standortbezogenen Prüfungen, ob die Technik auch funktioniert, zu weiteren Verzögerungen. Dass Betreiber lange gezögert haben, um Geld zu sparen, sei nicht auszuschließen, sagt Oliver Frank. Dabei handele es sich aber eher um „einige schwarze Schafe“.

Dass es irgendwann zu Strafzahlungen kommt, glaubt der Fachanwalt schon. „Ich hoffe, es werden nicht zu viele Betreiber betroffen sein“, sagt Oliver Frank. Für diesen Fall sei er gespannt, wie streng die Netzbetreiber vorgehen. Ihnen obliegt das Eintreiben von Strafgeldern bei Verstößen gegen die BNK-Pflicht. Noch aber gibt es keine Erfahrung für jene Fälle, in denen ein Verstoß gegen die BNK-Pflicht eigentlich einer langsam arbeitenden Behörde anzulasten ist. Es deutet also viel darauf hin, dass das „Disko-Licht“ auch über 2025 hinaus die Windkraftbranche begleitet. Der Schwanfelder Windpark indes hat seine Ruhe mit dem Thema.

Donnerstag, 18.01.2024, 17:28 Uhr
Volker Stephan

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