Die deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Nach dem Berliner Richterspruch hätte sie die Emissionsberechtigungen deutscher Anlagenbetreiber nicht nachträglich kürzen dürfen.
Ob dies schlussendlich zutrifft, möchte die DEHSt „letztinstanzlich klären lasssen“, bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage von powernews.org. Das Bundesverwaltungsgericht hatte gegenüber der DEHSt „vage angekündigt“, dass mit einer Entscheidung in diesem Jahr zu rechnen sei, sagte die Sprecherin. Je nachdem, ob die DEHSt Recht
Mittwoch, 14.02.2007, 15:58 Uhr
Heidrun Rothweiler
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