Bild: Fotolia.com, kreatik
Noch ist die Entscheidung der EU-Kommission zum Beihilfeverfahren nicht bekannt. Ein Kippen der Ausnahmen bei der EEG-Umlage würde die energieintensive Industrie gefährden, eine Einstufung der Einspeisevergütungen für Ökostrom als unzulässige Staatsbeihilfe die Energiewende infrage stellen
Ausgangspunkt für das Prüfverfahren der EU-Kommission, mit dessen Bekanntgabe am 18. Dezember durch EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia gerechnet wird, war eine Klage des Bunds der Energieverbraucher. Aber inzwischen gebe es weitere Beschwerden aus Deutschland, darauf verweist die EU-Kommission in ihrem Entwurf für den Eröffnungsbeschluss zum Beihilfeverfahren, der E&M powernews vorliegt.
Montag, 16.12.2013, 17:38 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
© 2024 Energie & Management GmbH