Am Freitag, den 4. März, haben die Regierungsfraktionen offenbar eine grundsätzliche Einigung über strittige Punkte bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erzielt.
Informationen aus Verhandlungskreisen zufolge sollen die Stromkonzerne künftig die Körperschaftsteuerzahlungen in die Berechnung ihrer Netzentgelte einbeziehen dürfen. Zudem sollen industrielle Großkunden bis zu 50 % Preisrabatte bei den Netzentgelten erhalten. Dadurch werden die „nichtprivilegierten Verbraucher“ rund 10 Cent pro Monat und Haushalt zusätzlich zahlen müssen, hab
Montag, 7.03.2005, 10:35 Uhr
Cerstin Gammelin
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