Nach einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) sollen die Bundesländer in dem geplanten Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) keine Einspruchsmöglichkeit gegen mögliche unterirdische CO2-Speicher bekommen.
Wie der Radiosender NDR 1 Welle Nord mit Berufung auf Regierungskreise berichtet, sei das CCS-Gesetz ein Bundesgesetz und könne wegen verfassungsrechtlicher Bedenken deshalb keine Länderklauseln enthalten. Zuvor hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) den nördlichen Bundesländern eine solche Klausel zugesichert, die nun aber nicht im Gesetzentwurf enthalten sei.
Dienstag, 5.10.2010, 10:54 Uhr
Kai Eckert
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