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Bayerns Windmüller schäumen: Die bayerische Staatsregierung hat nach ihrer Kabinettssitzung am 21. August dazu aufgerufen, bei aktuell laufenden Planungen für neue Windparks bereits die von Bayern und Sachsen mit einer Bundesratsinitiative geforderten neuen Mindestabstände zur Wohnbebauung zu beachten
Dabei soll als Richtwert künftig als Abstand das Zehnfache der Höhe einer Windturbine gelten, sprich bei einer 200 m hohen Windkraftanlage (Nabenhöhe plus Blattlänge) wären dies 2 km.Diese Vorgabe bewertet der Landesvorstand Bayern des Bundesverbandes Windenergie (BWE) als „Aufforderung zum Rechtsbruch“: „So lange keine neuen Gesetze beschlossen sind, gilt geltendes Recht
Donnerstag, 22.08.2013, 14:46 Uhr
Ralf Köpke
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