Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 17. Juni beschlossen, die Bedingungen für die staatliche Förderung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung erst ab 1. Januar 2011 zu verschärfen.
Zunächst sollten ab dem 1. Juli nur noch die Anlagenbetreiber eine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, die per Zertifikat nachweisen können, dass die verwendete flüssige Biomasse nachhaltig produziert wurde, heißt es im Sitzungsprotokoll. Aufgrund des hohen Zeitbedarfs zum Aufbau der Zertifizierungsstrukturen und des daraus resultierenden Lieferengpasses, von dem vor
Freitag, 18.06.2010, 11:15 Uhr
Marlen Ristola
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