Der Deutsche Bundestag hat am 28. September Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt und dabei unter anderem die EEG-Belastungen für stromintensive Unternehmen neu verteilt.
Durch die Neufassung der Härtefall-Regelung wird für etwa 330 besonders energieintensive Unternehmen in Deutschland - die pro Jahr mehr als 10 GWh Strom verbrauchen oder deren Kosten mindestens 15 % der Bruttowertschöpfung - die EEG-Umlage auf 0,05 Cent/kWh begrenzt. Im Gegenzug müssen alle anderen Stromverbraucher mit entsprechend höheren Kosten rechnen. Durch die EEG-Umlage werden die Differenzk
Freitag, 29.09.2006, 11:53 Uhr
Michael Pecka
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