Der Bundestag hat in der Nacht vom 2. auf den 3. Juli um kurz vor 1 Uhr die Verordnung über die Versteigerung von EU-Emissionsberechtigungen (EUA) nach dem Zuteilungsgesetz 2012 angenommen.
Damit werden ab 2010 jährlich 40 Mio. Emissionsrechte für den Stromsektor nicht mehr kostenlos zugeteilt oder verkauft, sondern müssen von den Energiekonzernen im Rahmen einer Versteigerung erworben werden. Bereits seit 2008 hatte das Bundesumweltministerium über die bundeseigene KfW-Bankengruppe damit begonnen, Emissionsrechte über die CO2-Handelsplätze an der European Climate Exchange (ECX)
Freitag, 3.07.2009, 09:12 Uhr
Kai Eckert
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