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Der Bundestag hat am 3. Dezember gesetzliche Änderungen zum Leitungsbau verabschiedet. Der Erdkabelvorrang soll mehr Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen.
Bei geplanten Gleichstromtrassen erhält die Erdverkabelung nun rechtlich Vorrang. Freileitungen sollen nur noch ausnahmsweise aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen und zum Beispiel auf Verlangen betroffener Kommunen in Betracht kommen. Bei Siedlungsannäherung sind Freileitungen jedoch komplett verboten. So sind künftig nach dem Gesetzesentwurf keine Freileitungen mehr zulässi
Freitag, 4.12.2015, 11:42 Uhr
Heidi Roider
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