Bild: RWE
Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober die Regelungen zur Abwicklung der Kernenergie beschlossen.
Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, wird die Verantwortung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund aufgeteilt. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Die Abwicklung und Finanzierung von
Donnerstag, 20.10.2016, 13:12 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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