Damit Verbraucher ihren Energieversorger künftig schneller und einfacher wechseln zu können, hat die Bundesnetzagentur die Regeln für den Lieferantenwechselprozess überarbeitet.
Wie die Bonner Behörde am 28. Oktober mitteilte, beträgt die neue Wechselfrist nur noch höchstens drei Wochen. Entscheidend ist dabei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant verantwortlich ist. Bislang musste dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat gemeldet werden. Zudem ist die erstmalige Belieferung des Kunden
Freitag, 28.10.2011, 16:15 Uhr
Andreas Kögler
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