Die Bundesnetzagentur hat neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Beschaffung von Regelenergie festgelegt.
Künftig müsse die als Minutenreserve bereitgestellte Regelenergie automatisch aktiviert werden können. Zudem wurde die Mindestangebotsgröße von derzeit 15 MW auf 5 MW herabgesetzt. Übergangsweise kann das Mindestangebot auch bei 10 MW liegen und es dürfen sogenannte Blockangebote abgegeben werden, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Nach den neuen Ausschreibebedingu
Freitag, 21.10.2011, 16:30 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH