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Die Bundesnetzagentur hat die Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten neu geregelt. Die Festlegung „MiSpel“ soll Handel und bidirektionales Laden erleichtern.
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Damit können Betreiber von Speichern und bidirektionalen Ladepunkten Strom künftig flexibler beziehen, speichern und wieder vermarkten. „Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet“, sagt
Donnerstag, 1.10.2026, 15:08 Uhr
Susanne Harmsen
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