Den Mineralölgesellschaften DEA Mineralöl, ARAL, Deutsche Shell, Esso Deutschland, Deutsche BP und Elf Oil Deutschland ist jetzt vom Bundeskartellamt untersagt worden, den Betreibern freier Tankstellen höhere Preise (zuzüglich eines Frachtkostenzuschlags) abzuverlangen als den Endverbrauchern an den konzerneigenen Tankstellen.
Kartellamtspräsident Ulf Böge begründete den Beschluss seiner Behörde am Donnerstag in Bonn mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt wirksamer Wettbewerbsstrukturen im Tankstellengeschäft. Deshalb sei auch die sofortige Vollziehung der Entscheidung angeordnet worden.Nach Auffassung des Kartellamtes werden die freien Tankstellenbetreiber unbillig behindert, indem die großen Mineralölunternehmen
Donnerstag, 10.08.2000, 17:39 Uhr
Jürgen Clemens
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