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Energie & Management > Gas - Brüssel pocht auf Mehrwertsteuer
Quelle: Pixabay / Magnascan
Gas

Brüssel pocht auf Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung will auf die Gasumlage keine Umsatzsteuer erheben. Sie hat aber die Rechnung ohne den Wirt EU-Kommission gemacht. Brüssel lässt ein Hintertürchen offen.
(dpa) − Für die Verbrauchenden in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am 16. August in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders, als von der Bundesregierung erhofft, nicht möglich sei. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte jedoch deutlich: "Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen." Zugleich betonte er: "Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten."

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, man habe bisher kein offizielles Schreiben der EU-Kommission bekommen. "Unser Ziel ist nach wie vor, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden." Der Staat solle durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen. Dabei sind dem Ministerium zufolge verschiedene Möglichkeiten denkbar, die europarechtlich geprüft werden müssten. Dazu sei man mit der EU-Kommission im Gespräch.

Welche Optionen es gibt und wann die Brüsseler Behörde sich dazu äußern will, war zunächst unklar. Der Sprecher sagte, die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass die Maßnahme keine unvorhergesehenen Steuereffekte habe. "Das ist ein extrem wichtiger Teil."

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen zu schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.

​Wie die Umlage bei Haushalten zu Buche schlägt

Um Gasimporteure zu stützen, die teuer nachbeschaffen mussten, weil Russland seine Exportmengen gedrosselt hat, müssen Kunden in Deutschland von
Herbst an deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen
Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer liegen, hatte der Marktgebiets-Betreiber Trading Hub Europe (THE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Ferngasnetzbetreiber in Deutschland, am 15. August mitgeteilt (wir berichteten). Die Mehrwertsteuer wären
zusätzliche 19 Prozent der 2,419 Cent - also noch einmal rund 0,46 Cent.

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche
Zusatzkosten von rund 121 Euro. Mit wären es ungefähr 144 Euro. Für einen
Familienhaushalt mit einer Abnahme von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

​Das sind die EU-Regeln zur Umsatzsteuer

Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. In Deutschland gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter von 7 Prozent.

Seit Anfang April sind nach den EU-Regeln komplette Mehrwertsteuerbefreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum
Decken der Grundbedürfnisse möglich - nicht aber bei Energie.

Dienstag, 16.08.2022, 16:19 Uhr
dpa
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Gas
Brüssel pocht auf Mehrwertsteuer
Die Bundesregierung will auf die Gasumlage keine Umsatzsteuer erheben. Sie hat aber die Rechnung ohne den Wirt EU-Kommission gemacht. Brüssel lässt ein Hintertürchen offen.
(dpa) − Für die Verbrauchenden in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am 16. August in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders, als von der Bundesregierung erhofft, nicht möglich sei. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte jedoch deutlich: "Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen." Zugleich betonte er: "Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten."

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, man habe bisher kein offizielles Schreiben der EU-Kommission bekommen. "Unser Ziel ist nach wie vor, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden." Der Staat solle durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen. Dabei sind dem Ministerium zufolge verschiedene Möglichkeiten denkbar, die europarechtlich geprüft werden müssten. Dazu sei man mit der EU-Kommission im Gespräch.

Welche Optionen es gibt und wann die Brüsseler Behörde sich dazu äußern will, war zunächst unklar. Der Sprecher sagte, die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass die Maßnahme keine unvorhergesehenen Steuereffekte habe. "Das ist ein extrem wichtiger Teil."

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen zu schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.

​Wie die Umlage bei Haushalten zu Buche schlägt

Um Gasimporteure zu stützen, die teuer nachbeschaffen mussten, weil Russland seine Exportmengen gedrosselt hat, müssen Kunden in Deutschland von
Herbst an deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen
Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer liegen, hatte der Marktgebiets-Betreiber Trading Hub Europe (THE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Ferngasnetzbetreiber in Deutschland, am 15. August mitgeteilt (wir berichteten). Die Mehrwertsteuer wären
zusätzliche 19 Prozent der 2,419 Cent - also noch einmal rund 0,46 Cent.

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche
Zusatzkosten von rund 121 Euro. Mit wären es ungefähr 144 Euro. Für einen
Familienhaushalt mit einer Abnahme von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

​Das sind die EU-Regeln zur Umsatzsteuer

Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. In Deutschland gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter von 7 Prozent.

Seit Anfang April sind nach den EU-Regeln komplette Mehrwertsteuerbefreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum
Decken der Grundbedürfnisse möglich - nicht aber bei Energie.

Dienstag, 16.08.2022, 16:19 Uhr
dpa

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