Das Bundesumweltministerium (BMU) informiert in einer Broschüre über Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Die neue Broschüre "Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?" erläutert, wer durch das neue Gesetz wozu verpflichtet wird, ab wann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt und was aus technischer Sicht zu beachten ist. Sie informiert zudem über die Fördermöglichkeiten.Die Broschüre (Bestellnummer 2148) kann kostenlos beim BMU bestellt werden: Telefon 02
Mittwoch, 20.08.2008, 12:11 Uhr
Michael Pecka
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