Trotz der erstmalig erfolgten Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer durch das Finanzgericht Baden-Württemberg wollen die beiden Konzerne RWE und Eon weiterhin gegen die Steuer vorgehen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte am 12. Januar als erstes Gericht die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt, nachdem andere Richter in entsprechenden Verfahren in München und Hamburg zuvor die Rechtmäßigkeit der Steuer angezweifelt hatten. Den Stuttgarter Richtern nach sei die Steu8er sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Europarecht vereinbar.
Montag, 16.01.2012, 13:30 Uhr
Andreas Kögler
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