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Energie & Management > Windkraft Onshore - Branche fordert Runden Tisch für schnelleren Ausbau
Quelle: Fotolia / DeVIce
Windkraft Onshore

Branche fordert Runden Tisch für schnelleren Ausbau

Der Bundesverband Wind Energie (BWE) regt einen Runden Tisch unter der Einbeziehung der Kommunen an. Damit soll der Ausbau von Windturbinen für die Energiewende beschleunigt werden.
Die neue Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für den Ausbau erneuerbarer Stromerzeuger gesetzt. Das ist auch notwendig, um durch mehr regenerativen Strom die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Dafür wäre auch eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land notwendig, was aktuell an langsamen und rechtsunsicheren Genehmigungsverfahren scheitert. „Die Energiewende findet vor Ort statt und muss vor Ort organisiert werden“, erinnerte BWE-Präsident Hermann Albers.

Deshalb sei es erforderlich, der kommunalen Ebene die Hand zu reichen und sie einzubeziehen. Das ist nach Auffassung des Verbandes am besten in Form eines Runden Tisches mit den Kommunen möglich. „Ein Neustart der Kommunikation ist wichtig", erläuterte Albers. Die Flächenbereitstellung liefere die Basis für einen schnellen Zubau bei der Windenergie. „Die Bundesregierung solle dafür jetzt die Initiative ergreifen und unter Beteiligung der Branche sowie der kommunalen Verbände einen gemeinsamen Dialog am Runden Tisch starten“, forderte Albers.

Stadtwerkeverband unterstützt Runden Tisch

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Vorschlag der Windbranche für einen Runden Tisch. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing verwies auf den eigenen Vorschlag vom Herbst 2021, eine Bund-Länder-Kommission unter Beteiligung von Kommunen und Verbänden zu bilden, um Ausbauhindernisse auszuräumen. „Notwendig ist, dass in einem solchen Format konkrete Maßnahmen entwickelt und ihre Umsetzung bindend verabredet werden“, sagte Liebing.

Es gelte die miteinander verflochtenen Hindernisse für den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeuger wirksam anzugehen. Dies betreffe insbesondere die im Koalitionsvertrag aufgezeigten Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa durch die Einführung der materiellen Präklusion gegenüber verspäteten Einwänden und eine Stichtagsregelung, um Verzögerungen aufgrund späterer Rechtsänderungen zu vermeiden. Liebing forderte auch die gesetzliche Festschreibung, dass die Errichtung von Windkraft- und PV-Anlagen im öffentlichen Interesse des Klimaschutzes liegt.

Detaillierte Forderungen die Politik

„Hierzu benötigen wir einen neuen Konsens im Hinblick auf Flächenverfügbarkeit und einen fairen Interessenausgleich zwischen Klima- und Naturschutz“, erinnerte der VKU-Chef. Windkraft an Land spielt eine Schlüsselrolle bei den erneuerbaren Energien. Die Ampel-Koalition will deren Anteil bis 2030 auf 80 % erhöhen. Im vergangenen Jahr lag dieser nach vorläufigen Berechnungen bei gut 42 %. Für die Windenergie an Land sollen nach dem Willen der Regierung aus SPD, Grünen und FDP 2 % der Landesflächen ausgewiesen werden, das ist deutlich mehr als bisher.

Die Windbranche fordert von der Bundesregierung mindestens 2 % sicher bebaubare Flächen als verbindliches Ziel im Bundes-Raumordnungsgesetz angepasst auf alle Bundesländer. Pauschale Abstandsregelungen zu Wohnhäusern sollten abgeschafft werden. Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss solle das Mindestziel überwachen und bei Unterschreitung Sofortmaßnahmen ergreifen.

Schnellere Genehmigungen und Repowering
 
Die Genehmigungsbehörden sollten personelle und technische Unterstützung erhalten und die Entscheidungsfristen nach Bundesimmissionsschutzgesetz von maximal sieben Monaten eingehalten werden. Zudem seien Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Im Artenschutz müssten rechtsverbindliche und bundeseinheitliche Vorgaben festgelegt werden. Auch Luftverkehr und Bundeswehr sollten durch technische Verbesserungen mehr Flächen für Windturbinen freigeben.

Da bis 2025 für fast 15.000 MW Windkraftleistung die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ende, sollte ihr Ersatz durch neue, leistungsstärkere auf den bereits genutzten Flächen vereinfacht werden (Repowering). Dies solle im Bundes-Raumordnungsgesetz verankert sein und im Baugesetzbuch mit einer Privilegierung versehen werden. Durch Beteiligung der Bürger und Anliegerkommunen an den Erträgen solle die Akzeptanz erhöht werden.

Dienstag, 4.01.2022, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Branche fordert Runden Tisch für schnelleren Ausbau
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Windkraft Onshore
Branche fordert Runden Tisch für schnelleren Ausbau
Der Bundesverband Wind Energie (BWE) regt einen Runden Tisch unter der Einbeziehung der Kommunen an. Damit soll der Ausbau von Windturbinen für die Energiewende beschleunigt werden.
Die neue Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für den Ausbau erneuerbarer Stromerzeuger gesetzt. Das ist auch notwendig, um durch mehr regenerativen Strom die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Dafür wäre auch eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land notwendig, was aktuell an langsamen und rechtsunsicheren Genehmigungsverfahren scheitert. „Die Energiewende findet vor Ort statt und muss vor Ort organisiert werden“, erinnerte BWE-Präsident Hermann Albers.

Deshalb sei es erforderlich, der kommunalen Ebene die Hand zu reichen und sie einzubeziehen. Das ist nach Auffassung des Verbandes am besten in Form eines Runden Tisches mit den Kommunen möglich. „Ein Neustart der Kommunikation ist wichtig", erläuterte Albers. Die Flächenbereitstellung liefere die Basis für einen schnellen Zubau bei der Windenergie. „Die Bundesregierung solle dafür jetzt die Initiative ergreifen und unter Beteiligung der Branche sowie der kommunalen Verbände einen gemeinsamen Dialog am Runden Tisch starten“, forderte Albers.

Stadtwerkeverband unterstützt Runden Tisch

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Vorschlag der Windbranche für einen Runden Tisch. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing verwies auf den eigenen Vorschlag vom Herbst 2021, eine Bund-Länder-Kommission unter Beteiligung von Kommunen und Verbänden zu bilden, um Ausbauhindernisse auszuräumen. „Notwendig ist, dass in einem solchen Format konkrete Maßnahmen entwickelt und ihre Umsetzung bindend verabredet werden“, sagte Liebing.

Es gelte die miteinander verflochtenen Hindernisse für den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeuger wirksam anzugehen. Dies betreffe insbesondere die im Koalitionsvertrag aufgezeigten Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa durch die Einführung der materiellen Präklusion gegenüber verspäteten Einwänden und eine Stichtagsregelung, um Verzögerungen aufgrund späterer Rechtsänderungen zu vermeiden. Liebing forderte auch die gesetzliche Festschreibung, dass die Errichtung von Windkraft- und PV-Anlagen im öffentlichen Interesse des Klimaschutzes liegt.

Detaillierte Forderungen die Politik

„Hierzu benötigen wir einen neuen Konsens im Hinblick auf Flächenverfügbarkeit und einen fairen Interessenausgleich zwischen Klima- und Naturschutz“, erinnerte der VKU-Chef. Windkraft an Land spielt eine Schlüsselrolle bei den erneuerbaren Energien. Die Ampel-Koalition will deren Anteil bis 2030 auf 80 % erhöhen. Im vergangenen Jahr lag dieser nach vorläufigen Berechnungen bei gut 42 %. Für die Windenergie an Land sollen nach dem Willen der Regierung aus SPD, Grünen und FDP 2 % der Landesflächen ausgewiesen werden, das ist deutlich mehr als bisher.

Die Windbranche fordert von der Bundesregierung mindestens 2 % sicher bebaubare Flächen als verbindliches Ziel im Bundes-Raumordnungsgesetz angepasst auf alle Bundesländer. Pauschale Abstandsregelungen zu Wohnhäusern sollten abgeschafft werden. Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss solle das Mindestziel überwachen und bei Unterschreitung Sofortmaßnahmen ergreifen.

Schnellere Genehmigungen und Repowering
 
Die Genehmigungsbehörden sollten personelle und technische Unterstützung erhalten und die Entscheidungsfristen nach Bundesimmissionsschutzgesetz von maximal sieben Monaten eingehalten werden. Zudem seien Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Im Artenschutz müssten rechtsverbindliche und bundeseinheitliche Vorgaben festgelegt werden. Auch Luftverkehr und Bundeswehr sollten durch technische Verbesserungen mehr Flächen für Windturbinen freigeben.

Da bis 2025 für fast 15.000 MW Windkraftleistung die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ende, sollte ihr Ersatz durch neue, leistungsstärkere auf den bereits genutzten Flächen vereinfacht werden (Repowering). Dies solle im Bundes-Raumordnungsgesetz verankert sein und im Baugesetzbuch mit einer Privilegierung versehen werden. Durch Beteiligung der Bürger und Anliegerkommunen an den Erträgen solle die Akzeptanz erhöht werden.

Dienstag, 4.01.2022, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen

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