Das Landgericht Berlin wird weiterhin verhindern, dass die von der e.on Energie AG, München, und der Berliner Bewag gehaltenen Anteile an HEW verkauft werden.
Das gab das Gericht heute in der mündlichen Verhandlung über die Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf zu erkennen. Der Richter sagte, die Einstweilige Verfügung sei zu bestätigen, solange man den Streit im Schiedsverfahren noch beilegen könne. Dieses ist bereits von Southern Energy beantragt worden.
Montag, 4.12.2000, 14:46 Uhr
Gabriele Litzinger
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