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Anders als eigentlich geplant läuft das Rügener LNG-Terminal ohne Landstrom. Ein Bundesgericht soll nun klären, ob es daher ein zusätzliches Genehmigungsverfahren braucht.
Die ursprünglich für das Rügener LNG-Terminal geplante, aber nicht installierte Landstromanbindung beschäftigt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hat der Terminaltreiber Deutsche Regas Klage gegen ein laufendes Verfahren des „StALU Vorpommern“ (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) eingelegt. Die Behörde hält eine Änderungsgenehmigung für nötig, da das Terminal
Donnerstag, 27.11.2025, 16:27 Uhr
dpa
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