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Energie & Management > Klimaschutz - Bestätigt: Deutschland muss mit am schnellsten dekarbonisieren
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

Bestätigt: Deutschland muss mit am schnellsten dekarbonisieren

Zum Auftakt der Klimakonferenz COP27 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU auf strengere Reduktionsziele für den Ausstoß von Klimagasen verständigt.
Die sogenannte Lastenteilung (Effort Sharing) ist Teil des Klimapaketes „Fit-for-55“, das die Kommission im Juli letzten Jahres vorgelegt hatte. Danach sollen die Reduktionsziele für die Sektoren, die nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen - das sind vor allem Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Müllverbrennung - bis 2030 (im Vergleich zu 1990) von 30 auf 40 Prozent angehoben werden.

Die Lastenteilung erfasst rund 60 Prozent der Klimagas-Emissionen in der Union. Die Verordnung legt für jedes Mitgliedsland ein nationales Reduktionsziel zwischen 10 und 50 Prozent fest. Danach müssen Deutschland, Dänemark, Finnland, Luxemburg und Schweden ihre Treibhausgase bis 2030 um den Höchstwert von 50 Prozent senken, Bulgarien nur um 10 Prozent. Die Höhe des Reduktionszieles richtet sich nach der Höhe des Sozialproduktes pro Kopf und nach dem Reduktionspotential eines Landes.

Substanzielle Änderungen am Vorschlag der Kommission wurden nicht vorgenommen. Für jedes Mitgliedsland gilt ein fester Zeitplan für die Reduktionen, der in jedem Jahr verifiziert wird. Eine Überprüfung der Zeitpläne ist 2025 vorgesehen.

Die Möglichkeiten, das jährliche Emissionsbudget zu überschreiten, wurden allerdings leicht eingeschränkt. Damit sollen Ausweichreaktionen erschwert werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit,
 
Reduktionsleistungen mit Rücksicht auf wirtschaftliche und soziale Nebenwirkungen zeitlich flexibel zu erbringen, erhalten bleiben.

So dürfen im Zeitraum 2021-25 maximal 10 Prozent der Reduktionen in anderen EU-Staaten erbracht werden, von 2026 bis 2030 höchstens 15 Prozent. Der Vorgriff auf das Emissionsbudget späterer Jahre wird bis 2025 auf 7,5 Prozent begrenzt und danach auf 5 Prozent.

Umgekehrt können 25 Prozent des Jahresbudgets auf spätere Jahre übertragen werden. Eine von der Kommission vorgesehene Reserve wurde gestrichen. Die Behörde wird außerdem verpflichtet, über die Reduktionen jedes Mitgliedslandes regelmäßig öffentlich zu berichten.

Das Verhandlungsergebnis aus dem Trilog-Prozess muss noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament formal akzeptiert werden.

Das Klimanetzwerk CAN kritisierte das Ergebnis der Verhandlungen als „kleinsten gemeinsamen Nenner“, der den Mitgliedsstaaten zahlreiche Hintertüren eröffne, Reduktionen zeitlich und räumlich zu verschieben. Wenn diese Möglichkeiten vollständig in Anspruch genommen würden, wären die tatsächlichen Minderungen nur halb so hoch wie die beschlossenen.

Mittwoch, 9.11.2022, 15:07 Uhr
Tom Weingärtner
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Bestätigt: Deutschland muss mit am schnellsten dekarbonisieren
Zum Auftakt der Klimakonferenz COP27 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU auf strengere Reduktionsziele für den Ausstoß von Klimagasen verständigt.
Die sogenannte Lastenteilung (Effort Sharing) ist Teil des Klimapaketes „Fit-for-55“, das die Kommission im Juli letzten Jahres vorgelegt hatte. Danach sollen die Reduktionsziele für die Sektoren, die nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen - das sind vor allem Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Müllverbrennung - bis 2030 (im Vergleich zu 1990) von 30 auf 40 Prozent angehoben werden.

Die Lastenteilung erfasst rund 60 Prozent der Klimagas-Emissionen in der Union. Die Verordnung legt für jedes Mitgliedsland ein nationales Reduktionsziel zwischen 10 und 50 Prozent fest. Danach müssen Deutschland, Dänemark, Finnland, Luxemburg und Schweden ihre Treibhausgase bis 2030 um den Höchstwert von 50 Prozent senken, Bulgarien nur um 10 Prozent. Die Höhe des Reduktionszieles richtet sich nach der Höhe des Sozialproduktes pro Kopf und nach dem Reduktionspotential eines Landes.

Substanzielle Änderungen am Vorschlag der Kommission wurden nicht vorgenommen. Für jedes Mitgliedsland gilt ein fester Zeitplan für die Reduktionen, der in jedem Jahr verifiziert wird. Eine Überprüfung der Zeitpläne ist 2025 vorgesehen.

Die Möglichkeiten, das jährliche Emissionsbudget zu überschreiten, wurden allerdings leicht eingeschränkt. Damit sollen Ausweichreaktionen erschwert werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit,
 
Reduktionsleistungen mit Rücksicht auf wirtschaftliche und soziale Nebenwirkungen zeitlich flexibel zu erbringen, erhalten bleiben.

So dürfen im Zeitraum 2021-25 maximal 10 Prozent der Reduktionen in anderen EU-Staaten erbracht werden, von 2026 bis 2030 höchstens 15 Prozent. Der Vorgriff auf das Emissionsbudget späterer Jahre wird bis 2025 auf 7,5 Prozent begrenzt und danach auf 5 Prozent.

Umgekehrt können 25 Prozent des Jahresbudgets auf spätere Jahre übertragen werden. Eine von der Kommission vorgesehene Reserve wurde gestrichen. Die Behörde wird außerdem verpflichtet, über die Reduktionen jedes Mitgliedslandes regelmäßig öffentlich zu berichten.

Das Verhandlungsergebnis aus dem Trilog-Prozess muss noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament formal akzeptiert werden.

Das Klimanetzwerk CAN kritisierte das Ergebnis der Verhandlungen als „kleinsten gemeinsamen Nenner“, der den Mitgliedsstaaten zahlreiche Hintertüren eröffne, Reduktionen zeitlich und räumlich zu verschieben. Wenn diese Möglichkeiten vollständig in Anspruch genommen würden, wären die tatsächlichen Minderungen nur halb so hoch wie die beschlossenen.

Mittwoch, 9.11.2022, 15:07 Uhr
Tom Weingärtner

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