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Energie & Management > Stadtwerke - Belzigs Ex-Chef legt Berufung gegen Millionenstrafe ein
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stadtwerke

Belzigs Ex-Chef legt Berufung gegen Millionenstrafe ein

Noch ist offen, ob die Gläubiger der 2021 zahlungsunfähig gewordenen Stadtwerke Bad Belzig einen Nachschlag erhalten. Der frühere Geschäftsführer geht gegen ein Millionen-Urteil vor.
Im Rechtsstreit um Schadenersatz im Zusammenhang mit der Pleite der Stadtwerke Bad Belzig ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der frühere Geschäftsführer des brandenburgischen Versorgers zieht vor die letzte Instanz, um eine Millionen-Forderung gegen ihn doch noch abzuwenden.

Das Landgericht Potsdam hatte am 16. November in einem Zivilverfahren entschieden, dass der 2021 entlassene Stadtwerke-Chef 3,5 Millionen Euro zu zahlen habe (wir berichteten). Geklagt hatte der Sachwalter im Insolvenzverfahren, der Berliner Anwalt Jürgen Spliedt, im Namen der Stadtwerke Bad Belzig GmbH.

Im Rahmen der einmonatigen Einspruchsfrist habe der Geschäftsführer nun Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingelegt, teilt das Gericht auf Anfrage unserer Redaktion mit. Nun muss das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel sich der Sache letztinstanzlich annehmen.

3,5 Millionen Euro würden an die Stadtwerke-Gläubiger gehen

Das Urteil des Landgerichts besagt, dass der ehemalige Geschäftsführer nicht von einer Restschuld befreit werden könne. Er habe gemäß Paragraf 302 Nr.1 der Insolvenzordnung eine „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ begangen. Hintergrund sind die völlig verunglückten Warentermingeschäfte, die der Geschäftsführer für 2021 abgeschlossen hatte. Die Stadtwerke traten seinerzeit als Energiehändler auf und makelten Strommengen, die sie selbst auf dem Markt beschaffen mussten.

Ein umfangreicher Vertrag etwa mit Vattenfall wurde den Stadtwerken zum Verhängnis, als die Strompreise in die Höhe schnellten. Die Stadtwerke hätten vereinbarte Mengen billiger verkaufen müssen, als sie selbst dafür auszugeben hatten. Weil der Versorger diese Verträge nicht einhalten konnte, häuften sich letztlich Forderungen und Schäden von über 30 Millionen Euro an.

Sachwalter Jürgen Spliedt erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, die 3,5 Millionen Euro würden im Falle der Auszahlung an die Gläubiger der Stadtwerke gehen. Dies im Verhältnis ihres Anteils an den Gesamtforderungen. Beispiel: Käme ein Energieunternehmen mit seinem angemeldeten Schaden auf 40 Prozent der gesamten Forderungen, würde es auch 40 Prozent der 3,5 Millionen Euro erhalten.

Forderungen hatten im Insolvenzverfahren insgesamt 2.500 Unternehmen und Einzelpersonen gestellt, 500 von ihnen in „erheblichem“ Umfang. Weil der genehmigte Insolvenzplan für die Stadtwerke lediglich mit 6 Millionen Euro befüllt war, zur Verfügung gestellt durch die neuen Eigentümer Kommune und Remondis-Eurawasser, blieb in Summe bisher weniger Geld für die Gläubiger übrig als nun über das Zivilverfahren fließen könnte. Der Grund: Aus den 6 Millionen Euro hatte Sachwalter Jürgen Spliedt auch Massekredite sowie Kosten für das Insolvenzverfahren und den laufenden Betrieb der Stadtwerke (Personalkosten, Energieeinkäufe…) zu bedienen.

Ob die Gläubiger weiteres Geld sehen, ist eine offene Frage. Unter Umständen könnte eine Privatinsolvenz für den ehemaligen Geschäftsführer infrage kommen, selbst wenn das Oberlandesgericht im kommenden Jahr die Strafzahlungen bestätigen sollte.

Donnerstag, 21.12.2023, 16:00 Uhr
Volker Stephan
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Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Belzigs Ex-Chef legt Berufung gegen Millionenstrafe ein
Noch ist offen, ob die Gläubiger der 2021 zahlungsunfähig gewordenen Stadtwerke Bad Belzig einen Nachschlag erhalten. Der frühere Geschäftsführer geht gegen ein Millionen-Urteil vor.
Im Rechtsstreit um Schadenersatz im Zusammenhang mit der Pleite der Stadtwerke Bad Belzig ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der frühere Geschäftsführer des brandenburgischen Versorgers zieht vor die letzte Instanz, um eine Millionen-Forderung gegen ihn doch noch abzuwenden.

Das Landgericht Potsdam hatte am 16. November in einem Zivilverfahren entschieden, dass der 2021 entlassene Stadtwerke-Chef 3,5 Millionen Euro zu zahlen habe (wir berichteten). Geklagt hatte der Sachwalter im Insolvenzverfahren, der Berliner Anwalt Jürgen Spliedt, im Namen der Stadtwerke Bad Belzig GmbH.

Im Rahmen der einmonatigen Einspruchsfrist habe der Geschäftsführer nun Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingelegt, teilt das Gericht auf Anfrage unserer Redaktion mit. Nun muss das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel sich der Sache letztinstanzlich annehmen.

3,5 Millionen Euro würden an die Stadtwerke-Gläubiger gehen

Das Urteil des Landgerichts besagt, dass der ehemalige Geschäftsführer nicht von einer Restschuld befreit werden könne. Er habe gemäß Paragraf 302 Nr.1 der Insolvenzordnung eine „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ begangen. Hintergrund sind die völlig verunglückten Warentermingeschäfte, die der Geschäftsführer für 2021 abgeschlossen hatte. Die Stadtwerke traten seinerzeit als Energiehändler auf und makelten Strommengen, die sie selbst auf dem Markt beschaffen mussten.

Ein umfangreicher Vertrag etwa mit Vattenfall wurde den Stadtwerken zum Verhängnis, als die Strompreise in die Höhe schnellten. Die Stadtwerke hätten vereinbarte Mengen billiger verkaufen müssen, als sie selbst dafür auszugeben hatten. Weil der Versorger diese Verträge nicht einhalten konnte, häuften sich letztlich Forderungen und Schäden von über 30 Millionen Euro an.

Sachwalter Jürgen Spliedt erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, die 3,5 Millionen Euro würden im Falle der Auszahlung an die Gläubiger der Stadtwerke gehen. Dies im Verhältnis ihres Anteils an den Gesamtforderungen. Beispiel: Käme ein Energieunternehmen mit seinem angemeldeten Schaden auf 40 Prozent der gesamten Forderungen, würde es auch 40 Prozent der 3,5 Millionen Euro erhalten.

Forderungen hatten im Insolvenzverfahren insgesamt 2.500 Unternehmen und Einzelpersonen gestellt, 500 von ihnen in „erheblichem“ Umfang. Weil der genehmigte Insolvenzplan für die Stadtwerke lediglich mit 6 Millionen Euro befüllt war, zur Verfügung gestellt durch die neuen Eigentümer Kommune und Remondis-Eurawasser, blieb in Summe bisher weniger Geld für die Gläubiger übrig als nun über das Zivilverfahren fließen könnte. Der Grund: Aus den 6 Millionen Euro hatte Sachwalter Jürgen Spliedt auch Massekredite sowie Kosten für das Insolvenzverfahren und den laufenden Betrieb der Stadtwerke (Personalkosten, Energieeinkäufe…) zu bedienen.

Ob die Gläubiger weiteres Geld sehen, ist eine offene Frage. Unter Umständen könnte eine Privatinsolvenz für den ehemaligen Geschäftsführer infrage kommen, selbst wenn das Oberlandesgericht im kommenden Jahr die Strafzahlungen bestätigen sollte.

Donnerstag, 21.12.2023, 16:00 Uhr
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