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Energie & Management > Wasserstoff - BEE fordert strengere Vorgaben für grünen Wasserstoff
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff

BEE fordert strengere Vorgaben für grünen Wasserstoff

Der Bundesverband Erneuerbare Energie fordert von der Bundesregierung härtere Regeln beim Nachweis von grünen Wasserstoff. 
Die jüngste Stellungnahme des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) bezieht sich auf den Referentenentwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus grünen Energiequellen. Mit diesem Entwurf soll Artikel 19 der EU-Richtlinie „2018/2001 − Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen“ in die deutsche Rechtssprechung umgesetzt werden. 

Kern des Entwurfs ist ein Herkunftsnachweisregistergesetz. Laut diesem soll es voraussichtlich ab Januar 2024 neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt für Strom aus erneuerbaren Energien auch ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, das sind Gas und Wasserstoff, geben.

Der Branchenverband sieht im Entwurf keine ausreichende Gewährleistung für grünen, aus Erneuerbaren hergestellten Wasserstoff. „Die Kriterien zur Kennzeichnung von strombasierten grünen Gasen sind in der gegenwärtigen Fassung nicht streng genug, um einen echten Nachweis für den Einsatz von erneuerbaren Energien zu bringen“, moniert Simone Peter. Die Präsidentin des BEE befürchtet eine signifikante Schlechterstellung von grünen Gasen, die tatsächlich unter Nutzung grünen Stroms produziert würden − „das öffnet Greenwashing Tür und Tor“. Es sei von zentraler Bedeutung, dass bei der Kennzeichnung grüner Gase keine Schlupflöcher entstehen, betonte Peter.
 
BEE-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister
(zum Öffnen bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BEE
 

Ihre Annahme: Die Produktion von Wasserstoff durch Strom aus dem allgemeinen Stromnetz, in das auch Strom aus fossilen Kraftwerken eingespeist werde, laufe Gefahr, unter dem Label „grün“ weiterzulaufen. Peter vermisst im Entwurf zur Herkunftsnachweis-Register-Verordnung eine klare Festlegung auf die Herkunft erneuerbarer Energien sowie darauf, dass dieser grüne Strom zusätzlich für die Elektrolyse erzeugt worden ist.

Auch eine zeitliche und geografische Korrelation der Wasserstoffproduktion und der Stromproduktion aus grünen Energiequellen gäbe es nicht. Nur wenn diesbezüglich ausreichend strenge Kriterien definiert seien, könne sichergestellt werden, dass das produzierte Gas wirklich erneuerbar ist. 

Darüber hinaus müssten weitere Klarstellungen in der Verordnung erfolgen. „Im Referentenentwurf wird in § 7 Absatz 5 die Entwertung der Herkunftsnachweise an die Lieferung von Energieträgern geknüpft. Hier muss klargestellt werden, dass die bilanzielle Lieferung und nicht die physikalische Lieferung gemeint ist“, so Peter. Ein Nachweis der physikalischen Lieferung sei für Produzenten weder möglich noch sinnvoll.

Nachbesserungsbedarf sieht der Branchenverband auch bei den Regelungen zur Übertragbarkeit von Herkunftsnachweisen. Die Bundesregierung müsse ausschließen, dass Herkunftsnachweise an Dritte vermarktet werden können, wenn die produzierte Energiemenge bereits selbst durch den Erzeuger verbraucht wurde. Peter: „Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure sind an die Festlegung klarer und eindeutiger Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem, grünem Wasserstoff gebunden. Hier braucht es jetzt Klarheit.“

Auf der Internetseite des BEE ist dessen „Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001“ downloadbar.
 

Montag, 23.10.2023, 13:50 Uhr
Davina Spohn
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BEE fordert strengere Vorgaben für grünen Wasserstoff
Der Bundesverband Erneuerbare Energie fordert von der Bundesregierung härtere Regeln beim Nachweis von grünen Wasserstoff. 
Die jüngste Stellungnahme des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) bezieht sich auf den Referentenentwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus grünen Energiequellen. Mit diesem Entwurf soll Artikel 19 der EU-Richtlinie „2018/2001 − Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen“ in die deutsche Rechtssprechung umgesetzt werden. 

Kern des Entwurfs ist ein Herkunftsnachweisregistergesetz. Laut diesem soll es voraussichtlich ab Januar 2024 neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt für Strom aus erneuerbaren Energien auch ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, das sind Gas und Wasserstoff, geben.

Der Branchenverband sieht im Entwurf keine ausreichende Gewährleistung für grünen, aus Erneuerbaren hergestellten Wasserstoff. „Die Kriterien zur Kennzeichnung von strombasierten grünen Gasen sind in der gegenwärtigen Fassung nicht streng genug, um einen echten Nachweis für den Einsatz von erneuerbaren Energien zu bringen“, moniert Simone Peter. Die Präsidentin des BEE befürchtet eine signifikante Schlechterstellung von grünen Gasen, die tatsächlich unter Nutzung grünen Stroms produziert würden − „das öffnet Greenwashing Tür und Tor“. Es sei von zentraler Bedeutung, dass bei der Kennzeichnung grüner Gase keine Schlupflöcher entstehen, betonte Peter.
 
BEE-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister
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Quelle: BEE
 

Ihre Annahme: Die Produktion von Wasserstoff durch Strom aus dem allgemeinen Stromnetz, in das auch Strom aus fossilen Kraftwerken eingespeist werde, laufe Gefahr, unter dem Label „grün“ weiterzulaufen. Peter vermisst im Entwurf zur Herkunftsnachweis-Register-Verordnung eine klare Festlegung auf die Herkunft erneuerbarer Energien sowie darauf, dass dieser grüne Strom zusätzlich für die Elektrolyse erzeugt worden ist.

Auch eine zeitliche und geografische Korrelation der Wasserstoffproduktion und der Stromproduktion aus grünen Energiequellen gäbe es nicht. Nur wenn diesbezüglich ausreichend strenge Kriterien definiert seien, könne sichergestellt werden, dass das produzierte Gas wirklich erneuerbar ist. 

Darüber hinaus müssten weitere Klarstellungen in der Verordnung erfolgen. „Im Referentenentwurf wird in § 7 Absatz 5 die Entwertung der Herkunftsnachweise an die Lieferung von Energieträgern geknüpft. Hier muss klargestellt werden, dass die bilanzielle Lieferung und nicht die physikalische Lieferung gemeint ist“, so Peter. Ein Nachweis der physikalischen Lieferung sei für Produzenten weder möglich noch sinnvoll.

Nachbesserungsbedarf sieht der Branchenverband auch bei den Regelungen zur Übertragbarkeit von Herkunftsnachweisen. Die Bundesregierung müsse ausschließen, dass Herkunftsnachweise an Dritte vermarktet werden können, wenn die produzierte Energiemenge bereits selbst durch den Erzeuger verbraucht wurde. Peter: „Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure sind an die Festlegung klarer und eindeutiger Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem, grünem Wasserstoff gebunden. Hier braucht es jetzt Klarheit.“

Auf der Internetseite des BEE ist dessen „Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001“ downloadbar.
 

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