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Energie & Management > Gas - Bayernugs beantragt Stilllegung des Gasspeichers Wolfersberg
Quelle: Katia Meyer-Tien
Gas

Bayernugs beantragt Stilllegung des Gasspeichers Wolfersberg

Schwieriges Marktumfeld, schwierige Regulatorik: Mit dem Porenspeicher Wolfersberg steht nun schon der zweite deutsche Gasspeicher vor der Stilllegung. 
6,14 Prozent beträgt der Speicherfüllstand im Erdgasspeicher Wolfersberg, etwa 3.000 Meter unter der Gemeinde Oberpframmern im Landkreis Ebersberg, südlich von München. Das ist weit entfernt von den 80 Prozent, die der Speicher zum 1. November laut der Gasspeicherfüllstandsvorgaben des Wirtschaftsministeriums (BMWE) hätte erreichen müssen. Und ein Blick zurück zeigt: Der Speicherstand hat sich seit der letzten Ausspeicherung zum Winterende 2024/25 nur marginal verändert, der Speicher ist also in diesem Sommer überhaupt nicht befüllt worden.

Der Betreiber Bayernugs kündigt jetzt auf seiner Internetseite die geplante Stilllegung des Standorts an: „bayernugs GmbH hat die Genehmigung zur Stilllegung des Erdgasspeichers Wolfersberg durch die Bundesnetzagentur gemäß § 35j EnWG mit Wirkung zum 01. April 2027 6:00 Uhr beantragt“, heißt es dort. Der Antrag beinhalte den gesetzlich erforderlichen Nachweis, dass von einer Stilllegung des Gasspeichers Wolfersberg keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Region, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union ausgehen.

Letzteres muss die zuständige Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur nun prüfen, denn das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaubt die Stilllegung und Außerbetriebnahme eben nur dann, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit zu erwarten sind oder der Weiterbetrieb technisch nicht möglich ist. Ein entsprechendes Verfahren ist am 18.;Dezember eingeleitet worden.

Versorgungssicherheit für Österreich und die Schweiz

Allerdings hatte das BMWE (damals noch BMWK) in seiner Ministerverordnung zur Senkung der Füllstandsvorgaben im Frühjahr 2025 die vier süddeutschen Porenspeicher Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg ausdrücklich als von Bedeutung auch für die Versorgungssicherheit von Österreich und der Schweiz eingestuft (wir berichteten).

Wolfersberg ist nun bereits der zweite dieser vier Speicher, für den die Bundesnetzagentur die Stilllegung prüfen muss. Die Uniper Energy Storage, Betreiber unter anderem der Speicher Breitbrunn und Bierwang, hatte im April 2025 angekündigt, den Porenspeicher Breitbrunn wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit zum 31. März 2027 stilllegen zu wollen und dies der Bundesnetzagentur angezeigt (wir berichteten). Im September stellte das Unternehmen den entsprechenden Antrag.

Der Markt honoriere den systemischen Wert von Gasspeichern, also ihre Rolle für Versorgungssicherheit und Netzstabilität, nicht ausreichend, hatte Uniper auf Anfrage der Redaktion mitgeteilt. Die Zahlungsbereitschaft der Kunden für Speicherkapazitäten decke oft nicht die Fixkosten, insbesondere bei saisonalen Speichern mit geringer Flexibilität. Die Regulatorik müsse dahingehend überarbeitet werden, dass langfristige Verlässlichkeit und Planungssicherheit gewährleistet seien.

Dienstag, 23.12.2025, 13:46 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Gas - Bayernugs beantragt Stilllegung des Gasspeichers Wolfersberg
Quelle: Katia Meyer-Tien
Gas
Bayernugs beantragt Stilllegung des Gasspeichers Wolfersberg
Schwieriges Marktumfeld, schwierige Regulatorik: Mit dem Porenspeicher Wolfersberg steht nun schon der zweite deutsche Gasspeicher vor der Stilllegung. 
6,14 Prozent beträgt der Speicherfüllstand im Erdgasspeicher Wolfersberg, etwa 3.000 Meter unter der Gemeinde Oberpframmern im Landkreis Ebersberg, südlich von München. Das ist weit entfernt von den 80 Prozent, die der Speicher zum 1. November laut der Gasspeicherfüllstandsvorgaben des Wirtschaftsministeriums (BMWE) hätte erreichen müssen. Und ein Blick zurück zeigt: Der Speicherstand hat sich seit der letzten Ausspeicherung zum Winterende 2024/25 nur marginal verändert, der Speicher ist also in diesem Sommer überhaupt nicht befüllt worden.

Der Betreiber Bayernugs kündigt jetzt auf seiner Internetseite die geplante Stilllegung des Standorts an: „bayernugs GmbH hat die Genehmigung zur Stilllegung des Erdgasspeichers Wolfersberg durch die Bundesnetzagentur gemäß § 35j EnWG mit Wirkung zum 01. April 2027 6:00 Uhr beantragt“, heißt es dort. Der Antrag beinhalte den gesetzlich erforderlichen Nachweis, dass von einer Stilllegung des Gasspeichers Wolfersberg keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Region, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union ausgehen.

Letzteres muss die zuständige Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur nun prüfen, denn das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaubt die Stilllegung und Außerbetriebnahme eben nur dann, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit zu erwarten sind oder der Weiterbetrieb technisch nicht möglich ist. Ein entsprechendes Verfahren ist am 18.;Dezember eingeleitet worden.

Versorgungssicherheit für Österreich und die Schweiz

Allerdings hatte das BMWE (damals noch BMWK) in seiner Ministerverordnung zur Senkung der Füllstandsvorgaben im Frühjahr 2025 die vier süddeutschen Porenspeicher Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg ausdrücklich als von Bedeutung auch für die Versorgungssicherheit von Österreich und der Schweiz eingestuft (wir berichteten).

Wolfersberg ist nun bereits der zweite dieser vier Speicher, für den die Bundesnetzagentur die Stilllegung prüfen muss. Die Uniper Energy Storage, Betreiber unter anderem der Speicher Breitbrunn und Bierwang, hatte im April 2025 angekündigt, den Porenspeicher Breitbrunn wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit zum 31. März 2027 stilllegen zu wollen und dies der Bundesnetzagentur angezeigt (wir berichteten). Im September stellte das Unternehmen den entsprechenden Antrag.

Der Markt honoriere den systemischen Wert von Gasspeichern, also ihre Rolle für Versorgungssicherheit und Netzstabilität, nicht ausreichend, hatte Uniper auf Anfrage der Redaktion mitgeteilt. Die Zahlungsbereitschaft der Kunden für Speicherkapazitäten decke oft nicht die Fixkosten, insbesondere bei saisonalen Speichern mit geringer Flexibilität. Die Regulatorik müsse dahingehend überarbeitet werden, dass langfristige Verlässlichkeit und Planungssicherheit gewährleistet seien.

Dienstag, 23.12.2025, 13:46 Uhr
Katia Meyer-Tien

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