Wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte hat das Bayerische Wirtschaftsministerium in seiner Funktion als Landeskartellbehörde gegen 20 Netzbetreiber im Freistaat Untersuchungen eingeleitet.
Die überwiegend kommunalen Netzbetreiber sollen bei größeren Gewerbe- und Industriekunden Preise verlangt haben, die zwischen 50 und 200 % über dem günstigsten Anbieter liegen. Die Stromnetzbetreiber müssen nun nachweisen, dass strukturelle Nachteile des Versorgungsgebietes das höhere Entgelt rechtfertigen. Das kann sein, wenn ein Unternehmen eine Stromabgabe pro Kilometer Leitungslänge hat, die i
Donnerstag, 6.09.2001, 15:03 Uhr
Michael Pecka
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