Der Beschluss des Energie-Liberalisierungsgesetzes vom 5. Juli 2000 schuf die Voraussetzungen für eine vollständige Liberalisierung des österreichischen Strommarktes. Jeder Stromkunde kann ab dem 1. Oktober 2001 den Strom dort kaufen, wo er am billigsten angeboten wird.
Die österreichischen Landwirtschaftskammern träten daher österreichweit als erste Interessenvertretung geschlossen auf, um für ihre Mitglieder bundesweit günstige und einheitliche Stromtarife auszuhandeln. Der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, Rudolf Schwarzböck, erklärte heute, dass ein niedriger Strompreis für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Land- und
Donnerstag, 19.10.2000, 14:32 Uhr
Andreas Schaffry
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