Bild: Fotolia.com, Dark Vectorangel
Die Betreiber von Batteriespeichern müssen möglicherweise doch nicht verschärfte Präqualifikationsanforderungen befürchten, da die EU-Kommission rechtliche Bedenken hat.
Vor wenigen Wochen haben die vier Übertragungsnetzbetreiber einen Katalog von Mindestanforderungen an Batteriespeicher im Primärregelleistungsmarkt veröffentlicht. Besonders ein Punkt daraus hat in der Speicherszene für deutliche Kritik gesorgt: Demnach sollten Unternehmen, die ausschließlich Batterien für die Primärregelleistung anbieten möchten, sicherstellen, dass für normale Frequenzverläufe s
Freitag, 23.10.2015, 17:28 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH