Für Betreiber von KWK-Anlagen könnte es günstiger sein, die mit den Netzbetreibern geschlossenen Einspeiseverträge zu kündigen, um den „üblichen Preis“ in Anspruch zu nehmen. Darauf macht der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) aufmerksam.
Mit der zum 1. August in Kraft tretenden Änderung des KWK-Gesetzes wird der für die Einspeisevergütung maßgebliche „übliche Preis“ als der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal bestimmt. Dieser lag im zweiten Quartal dieses Jahres bei 26,48 Euro/MWh. Zusätzlich muss der Netzbetreiber die vermiedenen Netznutzung
Mittwoch, 14.07.2004, 15:37 Uhr
Jan Mühlstein
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