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Energie & Management > Europaeische Union - Ausstieg aus den Ozonkillern
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Ausstieg aus den Ozonkillern

Die Mitgliedsstaaten der EU wollen den Ausstoß fluorierter Gase und ozonschädigender Substanzen eindämmen. Allerdings nicht so schnell wie die EU-Kommission vorgeschlagen hat.
Die Verwendung von Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen (sogenannte ODS) und zu denen auch fluorierte Gase (F-Gase) gehören, ist nach dem Protokoll von Montreal zwar schon seit 1989 verboten. Sie werden aber weiter in der chemischen Industrie, in der Medizin oder beim Bau von Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet.

Außerdem sind F-Gase starke Treibhausgase. Die EU-Kommission hat deswegen vorgeschlagen, die Produktionsquoten für F-Gase drastisch zu reduzieren und ihren Einsatz überall zu verbieten, wo es brauchbaren Ersatz gibt. So soll das F-Gas SF6, das in elektrischen Schaltanlagen eingesetzt wird, ab 2031 nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden dürfen. Andere ODS sollen dadurch nicht mehr in die Atmosphäre gelangen, dass man die Unternehmen verpflichtet sie zu entsorgen, zum Beispiel beim Abriss und der Modernisierung von Gebäuden oder in der Industrie.

Zusätzliche Meldepflichten und strengere Kontrollen sollen dafür sorgen, dass die EU ihren Verpflichtungen aus dem Protokoll von Montreal vollständig nachkommt. Nach Angaben der Kommission würde die EU damit bis 2050 das Äquivalent von 490 Millionen Tonnen CO2 weniger ausstoßen. Dazu wird es voraussichtlich nicht kommen, denn die EU-Staaten wollen bei der Rückführung der F-Gase weniger Tempo machen. So soll der Preis für die Quoten von 3 auf 2 Euro je Tonne CO2-Äquivalent reduziert werden. Eine Reihe von Verboten sollen erst später in Kraft treten, zum Beispiel beim Bau von Wärmepumpen. Der Ministerrat hat außerdem „klargestellt“, dass Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit möglich sein müssen. Für die Verwendung in der Medizin sollen die Fristen verlängert werden.

Die Mitgliedsstaaten möchten die Kommission darüber hinaus ermächtigen, zusätzliche Produktionsquoten zuzuteilen, wenn nicht genug Wärmepumpen hergestellt werden können, um die Ziele des Programms "REPowerEU" zu erreichen. Schließlich wollen die Mitgliedsstaaten weniger Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen die Vorschriften verletzen. Über die endgültigen Bestimmungen muss der Ministerrat jetzt mit dem Europäischen Parlament verhandeln, das die Vorschläge der Kommission weitgehend unverändert angenommen hat.

Donnerstag, 6.04.2023, 12:38 Uhr
Tom Weingärtner
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Die Mitgliedsstaaten der EU wollen den Ausstoß fluorierter Gase und ozonschädigender Substanzen eindämmen. Allerdings nicht so schnell wie die EU-Kommission vorgeschlagen hat.
Die Verwendung von Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen (sogenannte ODS) und zu denen auch fluorierte Gase (F-Gase) gehören, ist nach dem Protokoll von Montreal zwar schon seit 1989 verboten. Sie werden aber weiter in der chemischen Industrie, in der Medizin oder beim Bau von Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet.

Außerdem sind F-Gase starke Treibhausgase. Die EU-Kommission hat deswegen vorgeschlagen, die Produktionsquoten für F-Gase drastisch zu reduzieren und ihren Einsatz überall zu verbieten, wo es brauchbaren Ersatz gibt. So soll das F-Gas SF6, das in elektrischen Schaltanlagen eingesetzt wird, ab 2031 nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden dürfen. Andere ODS sollen dadurch nicht mehr in die Atmosphäre gelangen, dass man die Unternehmen verpflichtet sie zu entsorgen, zum Beispiel beim Abriss und der Modernisierung von Gebäuden oder in der Industrie.

Zusätzliche Meldepflichten und strengere Kontrollen sollen dafür sorgen, dass die EU ihren Verpflichtungen aus dem Protokoll von Montreal vollständig nachkommt. Nach Angaben der Kommission würde die EU damit bis 2050 das Äquivalent von 490 Millionen Tonnen CO2 weniger ausstoßen. Dazu wird es voraussichtlich nicht kommen, denn die EU-Staaten wollen bei der Rückführung der F-Gase weniger Tempo machen. So soll der Preis für die Quoten von 3 auf 2 Euro je Tonne CO2-Äquivalent reduziert werden. Eine Reihe von Verboten sollen erst später in Kraft treten, zum Beispiel beim Bau von Wärmepumpen. Der Ministerrat hat außerdem „klargestellt“, dass Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit möglich sein müssen. Für die Verwendung in der Medizin sollen die Fristen verlängert werden.

Die Mitgliedsstaaten möchten die Kommission darüber hinaus ermächtigen, zusätzliche Produktionsquoten zuzuteilen, wenn nicht genug Wärmepumpen hergestellt werden können, um die Ziele des Programms "REPowerEU" zu erreichen. Schließlich wollen die Mitgliedsstaaten weniger Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen die Vorschriften verletzen. Über die endgültigen Bestimmungen muss der Ministerrat jetzt mit dem Europäischen Parlament verhandeln, das die Vorschläge der Kommission weitgehend unverändert angenommen hat.

Donnerstag, 6.04.2023, 12:38 Uhr
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