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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Auf Wachstumskurs
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe

Auf Wachstumskurs

Der niederländische Ladeinfrastrukturanbieter Fastned will bis 2030 in Europa 1.000 Standorte aufgebaut haben. Für das Geschäft an den Autobahnen hat er regulatorische Klarheit erwirkt.
Vor wenigen Wochen hat eine Mitteilung zu Ladestationen von Elektrofahrzeugen aufhorchen lassen: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschied im März, dass Konzessionen für Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne vorherige Ausschreibung vergeben werden dürfen.

Der Ladenetzbetreiber Fastned hatte der Auffassung von Tank & Rast sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH widersprochen. Diese hatten mit der Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, nach der die bestehenden Konzessionen um eine Schnellladeinfrastruktur erweitert werden sollten. Ein vorheriges Vergabeverfahren sei nicht notwendig gewesen, da § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für eine reine „Auftragsänderung“, welche keine „wesentliche Änderung“ ist, keine Ausschreibungspflicht vorsehe. Dieser Auffassung hatte sich das OLG zunächst angeschlossen.

Nach einer Beschwerde von Fastned und Tesla − Tesla war allerdings dann aus dem Verfahren ausgeschieden − hatte das OLG den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser urteilte, auf eine Ausschreibung könne nur dann verzichtet werden, wenn die Konzession für Schnellladeinfrastruktur erforderlich sei, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Tankstellen und Raststätten zu gewährleisten.
 
Übergang zum europäischen Anbieter vollzogen
 
Daraufhin entschied das OLG, dass die Autobahn GmbH ein Vergabeverfahren durchführen muss, wenn sie weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen will. Denn Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch eine Schnellladeinfrastruktur anböten. Das Recht, Tankstellen für benzin- und dieselbetriebene Kraftfahrzeuge zu betreiben, umfasse nicht automatisch das Recht, Schnellladesäulen für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zu betreiben. Bei der zwischen der Autobahn GmbH und den Tankstellen- und Raststättenbetreibern geschlossenen Ergänzungsvereinbarung handle es sich um „eine wesentliche Änderung“ im Sinne des § 132 GWB.

Die Verantwortlichen von Fastned begrüßten ausdrücklich die Klarheit, die das OLG-Urteil für die Branche gebracht habe, und erklärten, Fastned sei bereit zu investieren. Das Unternehmen werde an künftigen Ausschreibungen der Autobahn GmbH teilnehmen. Dem Argument, man hätte im Rahmen der ausschreibungslosen Vergabe mit der Tank-&-Rast-Gruppe gemeinsam Ladeinfrastruktur errichten können, begegnete der Ladenetzbetreiber mit Qualitäts- und Sicherheitsbedenken.

Das bisherige Modell der bundeseigenen Gesellschaft mit einzelnen Ladesäulen, beispielsweise in Parkbuchten, sei nicht zukunftsfähig. Es werde dem steigenden Anteil an E-Autos nicht gerecht und sei eben auch mit Sicherheitsrisiken verbunden. Vor allem an hochfrequentierten Standorten direkt an Autobahnen seien überdachte Schnellladehubs mit klarer Beschilderung, sicherem Durchfahrtskonzept und einer angemessenen Anzahl an Ladepunkten notwendig.

Zum Jahresende 2025 betrieb Fastned 406 Schnellladestationen in neun Ländern. Ein Jahr zuvor waren es 346 Stationen in sieben Ländern. Erstmals befanden sich mehr Standorte außerhalb der Niederlande als im Heimatmarkt: 222 Stationen lagen im Ausland, 184 in den Niederlanden. Damit hat das Unternehmen nach eigener Darstellung den Übergang zu einem europaweit ausgerichteten Anbieter vollzogen.
In Deutschland nahm Fastned im Juli 2025 an der Neufelder Heide-Süd nach eigenen Angaben die erste Station direkt an einer Autobahn in Betrieb. Belgien und Deutschland beendeten das Jahr mit 52 beziehungsweise 54 Standorten. Frankreich erreichte 59 Stationen.

2025 hatte Fastned insgesamt 60 neue Stationen in Betrieb genommen. Zusätzlich hatte sich das Unternehmen 94 weitere Standorte gesichert. Insgesamt verfügte Fastned damit zum Jahresende über 663 gesicherte Standorte, einschließlich der bereits betriebenen Anlagen. Damit waren zwei Drittel der 1.000 Standorte gesichert, die der Ladenetzbetreiber bis zum Ende dieses Jahrzehnts geplant hat.

Mittlerweile − nach dem ersten Quartal 2026 − umfasst das europäische Ladenetz 414 Schnellladestationen, an denen insgesamt 55,6 Millionen kWh in rund 2,1 Millionen Ladevorgängen innerhalb der ersten drei Monate in E-Autobatterien flossen. Als Umsatz ergeben sich daraus im Berichtszeitraum 39,2 Millionen Euro, was einem Wachstum von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Deutschland waren Ende März 54 Stationen in Betrieb und 58 in Planung, mit 301 Ladepunkten mit jeweils einer Leistung von mehr als 300 kW.
 
Ladestation Limburg Süd
Quelle: Fastned

 

Montag, 8.06.2026, 09:00 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Auf Wachstumskurs
Quelle: E&M
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Der niederländische Ladeinfrastrukturanbieter Fastned will bis 2030 in Europa 1.000 Standorte aufgebaut haben. Für das Geschäft an den Autobahnen hat er regulatorische Klarheit erwirkt.
Vor wenigen Wochen hat eine Mitteilung zu Ladestationen von Elektrofahrzeugen aufhorchen lassen: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschied im März, dass Konzessionen für Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne vorherige Ausschreibung vergeben werden dürfen.

Der Ladenetzbetreiber Fastned hatte der Auffassung von Tank & Rast sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH widersprochen. Diese hatten mit der Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, nach der die bestehenden Konzessionen um eine Schnellladeinfrastruktur erweitert werden sollten. Ein vorheriges Vergabeverfahren sei nicht notwendig gewesen, da § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für eine reine „Auftragsänderung“, welche keine „wesentliche Änderung“ ist, keine Ausschreibungspflicht vorsehe. Dieser Auffassung hatte sich das OLG zunächst angeschlossen.

Nach einer Beschwerde von Fastned und Tesla − Tesla war allerdings dann aus dem Verfahren ausgeschieden − hatte das OLG den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser urteilte, auf eine Ausschreibung könne nur dann verzichtet werden, wenn die Konzession für Schnellladeinfrastruktur erforderlich sei, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Tankstellen und Raststätten zu gewährleisten.
 
Übergang zum europäischen Anbieter vollzogen
 
Daraufhin entschied das OLG, dass die Autobahn GmbH ein Vergabeverfahren durchführen muss, wenn sie weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen will. Denn Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch eine Schnellladeinfrastruktur anböten. Das Recht, Tankstellen für benzin- und dieselbetriebene Kraftfahrzeuge zu betreiben, umfasse nicht automatisch das Recht, Schnellladesäulen für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zu betreiben. Bei der zwischen der Autobahn GmbH und den Tankstellen- und Raststättenbetreibern geschlossenen Ergänzungsvereinbarung handle es sich um „eine wesentliche Änderung“ im Sinne des § 132 GWB.

Die Verantwortlichen von Fastned begrüßten ausdrücklich die Klarheit, die das OLG-Urteil für die Branche gebracht habe, und erklärten, Fastned sei bereit zu investieren. Das Unternehmen werde an künftigen Ausschreibungen der Autobahn GmbH teilnehmen. Dem Argument, man hätte im Rahmen der ausschreibungslosen Vergabe mit der Tank-&-Rast-Gruppe gemeinsam Ladeinfrastruktur errichten können, begegnete der Ladenetzbetreiber mit Qualitäts- und Sicherheitsbedenken.

Das bisherige Modell der bundeseigenen Gesellschaft mit einzelnen Ladesäulen, beispielsweise in Parkbuchten, sei nicht zukunftsfähig. Es werde dem steigenden Anteil an E-Autos nicht gerecht und sei eben auch mit Sicherheitsrisiken verbunden. Vor allem an hochfrequentierten Standorten direkt an Autobahnen seien überdachte Schnellladehubs mit klarer Beschilderung, sicherem Durchfahrtskonzept und einer angemessenen Anzahl an Ladepunkten notwendig.

Zum Jahresende 2025 betrieb Fastned 406 Schnellladestationen in neun Ländern. Ein Jahr zuvor waren es 346 Stationen in sieben Ländern. Erstmals befanden sich mehr Standorte außerhalb der Niederlande als im Heimatmarkt: 222 Stationen lagen im Ausland, 184 in den Niederlanden. Damit hat das Unternehmen nach eigener Darstellung den Übergang zu einem europaweit ausgerichteten Anbieter vollzogen.
In Deutschland nahm Fastned im Juli 2025 an der Neufelder Heide-Süd nach eigenen Angaben die erste Station direkt an einer Autobahn in Betrieb. Belgien und Deutschland beendeten das Jahr mit 52 beziehungsweise 54 Standorten. Frankreich erreichte 59 Stationen.

2025 hatte Fastned insgesamt 60 neue Stationen in Betrieb genommen. Zusätzlich hatte sich das Unternehmen 94 weitere Standorte gesichert. Insgesamt verfügte Fastned damit zum Jahresende über 663 gesicherte Standorte, einschließlich der bereits betriebenen Anlagen. Damit waren zwei Drittel der 1.000 Standorte gesichert, die der Ladenetzbetreiber bis zum Ende dieses Jahrzehnts geplant hat.

Mittlerweile − nach dem ersten Quartal 2026 − umfasst das europäische Ladenetz 414 Schnellladestationen, an denen insgesamt 55,6 Millionen kWh in rund 2,1 Millionen Ladevorgängen innerhalb der ersten drei Monate in E-Autobatterien flossen. Als Umsatz ergeben sich daraus im Berichtszeitraum 39,2 Millionen Euro, was einem Wachstum von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Deutschland waren Ende März 54 Stationen in Betrieb und 58 in Planung, mit 301 Ladepunkten mit jeweils einer Leistung von mehr als 300 kW.
 
Ladestation Limburg Süd
Quelle: Fastned

 

Montag, 8.06.2026, 09:00 Uhr
Fritz Wilhelm

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