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Energie & Management > Österreich - Arbeiterkammer: Zweite Klage gegen Tiwag
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Arbeiterkammer: Zweite Klage gegen Tiwag

Ein Schreiben des im Eigentum des Landes Tirol befindlichen Energiekonzerns bezüglich einer massiven Strompreiserhöhung für Bestandskunden soll verwirrend und rechtswidrig gewesen sein.
Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) Tirol bringt eine zweite Klage gegen den vollständig im Eigentum des österreichischen Bundeslandes Tirol stehenden Energieversorger Tiwag ein. Sie wendet sich damit gegen ein Ende Juni ergangenes neunseitiges Informationsschreiben des Unternehmens an seine Bestandskunden, in dem dieses erhebliche Strompreiserhöhungen ankündigte. Dem Schreiben zufolge sollte der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbebetriebe per 24. Juli um bis zu 158 Prozent steigen.

Dies führte zu harschen Reaktionen der AK sowie des Tiroler Landeshauptmanns (Ministerpräsidenten) Anton Mattle (Österreichische Volkspartei, ÖVP, konservativ). In deren Folge senkte die Tiwag Anfang Juli zwar den Preis für Neukunden unter Berücksichtigung von ihr gewährter Boni um rund 25 Prozent auf 18,84 Cent/kWh brutto. Die Preissteigerung für die Bestandskunden blieb jedoch aufrecht. Ausdrücklich empfahl die Tiwag den Bestandskunden daher den Umstieg auf den für Neukunden geltenden neuen Tarif.

Verwirrend und rechtswidrig

Laut der AK war das Informationsschreiben der Tiwag von Ende Juni "verwirrend" und erklärte die Gründe für den Preisanstieg für die Bestandskunden nicht. Überdies mutmaßt die AK, dass die Tiwag mit ihren Ausführungen gegen die Vorgaben des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) in Bezug auf Preisanpassungen verstieß. Daher müsse die Angelegenheit nun von den zuständigen Gerichten geprüft werden. Ferner kritisiert die AK die in dem Schreiben enthaltene sachlich unbestreitbare Feststellung der Tiwag, sie sei nicht verpflichtet, die Tiroler Stromkunden zu versorgen. "Das ist nicht nur ein Imageschaden für die Tiwag, sondern gelinde gesagt eine Frechheit den Eigentümern gegenüber. Und das sind die Tirolerinnen und Tiroler", wettert AK-Präsident Erwin Zangerl.

Die Tiwag teilte der Redaktion mit, die Klage liege ihr noch nicht vor: "Deshalb können wir auch inhaltlich dazu keine Stellungnahme abgeben. Wir werden nunmehr den Eingang der Klageschrift abwarten, diese dann rechtlich analysieren und die weitere Vorgehensweise festlegen."

Unklare Rechtslage

Schon Mitte Mai des heurigen Jahres hatte die AK Tirol die Tiwag wegen angeblich unzulässiger Preiserhöhungen im Sommer 2022 geklagt. Das Verfahren ist anhängig. Auch dabei geht es um angeblich intransparente Informationsschreiben sowie um behauptete Verstöße gegen das ElWOG.

Wie mehrfach berichtet, erachtet auch die Elektrizitätswirtschaft die fraglichen Bestimmungen in dem Gesetz als unklar und forderte den Gesetzgeber bereits des Öfteren dazu auf, sie zu ändern. Mehrere von Verbraucherschutzverbänden angestrengte Gerichtsverfahren gegen Energieunternehmen sind in diesem Zusammenhang anhängig.

Freitag, 11.08.2023, 13:15 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Arbeiterkammer: Zweite Klage gegen Tiwag
Ein Schreiben des im Eigentum des Landes Tirol befindlichen Energiekonzerns bezüglich einer massiven Strompreiserhöhung für Bestandskunden soll verwirrend und rechtswidrig gewesen sein.
Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) Tirol bringt eine zweite Klage gegen den vollständig im Eigentum des österreichischen Bundeslandes Tirol stehenden Energieversorger Tiwag ein. Sie wendet sich damit gegen ein Ende Juni ergangenes neunseitiges Informationsschreiben des Unternehmens an seine Bestandskunden, in dem dieses erhebliche Strompreiserhöhungen ankündigte. Dem Schreiben zufolge sollte der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbebetriebe per 24. Juli um bis zu 158 Prozent steigen.

Dies führte zu harschen Reaktionen der AK sowie des Tiroler Landeshauptmanns (Ministerpräsidenten) Anton Mattle (Österreichische Volkspartei, ÖVP, konservativ). In deren Folge senkte die Tiwag Anfang Juli zwar den Preis für Neukunden unter Berücksichtigung von ihr gewährter Boni um rund 25 Prozent auf 18,84 Cent/kWh brutto. Die Preissteigerung für die Bestandskunden blieb jedoch aufrecht. Ausdrücklich empfahl die Tiwag den Bestandskunden daher den Umstieg auf den für Neukunden geltenden neuen Tarif.

Verwirrend und rechtswidrig

Laut der AK war das Informationsschreiben der Tiwag von Ende Juni "verwirrend" und erklärte die Gründe für den Preisanstieg für die Bestandskunden nicht. Überdies mutmaßt die AK, dass die Tiwag mit ihren Ausführungen gegen die Vorgaben des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) in Bezug auf Preisanpassungen verstieß. Daher müsse die Angelegenheit nun von den zuständigen Gerichten geprüft werden. Ferner kritisiert die AK die in dem Schreiben enthaltene sachlich unbestreitbare Feststellung der Tiwag, sie sei nicht verpflichtet, die Tiroler Stromkunden zu versorgen. "Das ist nicht nur ein Imageschaden für die Tiwag, sondern gelinde gesagt eine Frechheit den Eigentümern gegenüber. Und das sind die Tirolerinnen und Tiroler", wettert AK-Präsident Erwin Zangerl.

Die Tiwag teilte der Redaktion mit, die Klage liege ihr noch nicht vor: "Deshalb können wir auch inhaltlich dazu keine Stellungnahme abgeben. Wir werden nunmehr den Eingang der Klageschrift abwarten, diese dann rechtlich analysieren und die weitere Vorgehensweise festlegen."

Unklare Rechtslage

Schon Mitte Mai des heurigen Jahres hatte die AK Tirol die Tiwag wegen angeblich unzulässiger Preiserhöhungen im Sommer 2022 geklagt. Das Verfahren ist anhängig. Auch dabei geht es um angeblich intransparente Informationsschreiben sowie um behauptete Verstöße gegen das ElWOG.

Wie mehrfach berichtet, erachtet auch die Elektrizitätswirtschaft die fraglichen Bestimmungen in dem Gesetz als unklar und forderte den Gesetzgeber bereits des Öfteren dazu auf, sie zu ändern. Mehrere von Verbraucherschutzverbänden angestrengte Gerichtsverfahren gegen Energieunternehmen sind in diesem Zusammenhang anhängig.

Freitag, 11.08.2023, 13:15 Uhr
Klaus Fischer

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