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Energie & Management > Politik - Änderungsanträge zum GEG liegen vor
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Änderungsanträge zum GEG liegen vor

Am 30. Juni wurden die Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt. Damit findet am 3. Juli die vorgesehene Anhörung statt.
Die Änderungsanträge für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegen vor und damit kann die vorgesehene Anhörung am 3. Juli stattfinden, teilte die Deutschen Presse-Agentur am 30. Juni mit. Die FDP-Fraktion habe die Formulierungshilfe geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung freigegeben, sagte Fraktionschef Christian Dürr. Die FDP-Fraktion hatte besonders große Vorbehalte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

In den Änderungsanträgen heißt es, im Zuge des parlamentarischen Verfahrens sei der Gesetzesentwurf überarbeitet und insbesondere eine stärkere Verzahnung mit der Wärmeplanung geschaffen worden. Bei der Wärmenplanung sollen Kommunen zum Beispiel Ausbaupläne für Nah- oder Fernwärmenetze festhalten. Hausbesitzer sollen einen besseren Überblick haben und mehr Zeit bekommen, bevor sie sich für eine neue Heizung entscheiden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte bei der Regierungsbefragung gesagt, es müsse auch eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Gemeinden geschaffen werden, dazu sei eine Bund-Länder-Vereinbarung erforderlich.

Massive Kritik am Zeitmanagement der Bundesregierung

Der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) schrieb auf Twitter, die Unterlagen seien am 30. Juni gegen Mittag gekommen. Aufgrund der Mehrheit im Ausschuss sei er gezwungen zu dieser Anhörung einzuladen. "Der Zeitraum ist zu kurz. Eine Missachtung des Parlaments! Keine ausreichende Vorbereitung möglich." Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig.

Erst vor wenigen Tagen, und zwar in Nachtsitzung zum 27. Juni, hatten die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP offene Punkte beim GEG geklärt. Bis zum 30. Juni sollte daraufhin dem Ausschuss dafür ein geänderter Gesetzestext vorliegen. Ernst hatte den engen Zeitplan zuvor schon mehrmals kritisiert und damit gedroht, die Anhörung abzusagen, würde der neu formulierte Gesetzentwurf nicht bis 30. Juni vorliegen.

Entwurf wurde mehrfach abgemildert

Eine Ampel-Spitzenrunde hatte sich Mitte Juni auf "Leitplanken" verständigt, die den ursprünglichen GEG-Entwurf abmilderten (wir berichteten). Demnach soll zuerst die kommunale Wärmeplanung bis 2026 in Großstädten und 2028 deutschlandweit ermitteln, wo Wärmenetze oder klimafreundliche Gase zum Heizen zur Verfügung stehen und wo Hausbesitzer selbst agieren müssen.

Nur in Neubaugebieten sollen die Regelungen des GEG schon von Januar 2024 an gelten. Hier besteht die Freiheit, Bioenergie, Geothermie, Solarenergie oder Strom in einer Wärmepumpe einzusetzen. Dafür gibt es Förderungen vom Staat, die einkommensabhängig bis zu 70 Prozent der Kosten decken soll. Zudem gibt es Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.

Freitag, 30.06.2023, 13:55 Uhr
dpa/Heidi Roider
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Änderungsanträge zum GEG liegen vor
Am 30. Juni wurden die Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt. Damit findet am 3. Juli die vorgesehene Anhörung statt.
Die Änderungsanträge für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegen vor und damit kann die vorgesehene Anhörung am 3. Juli stattfinden, teilte die Deutschen Presse-Agentur am 30. Juni mit. Die FDP-Fraktion habe die Formulierungshilfe geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung freigegeben, sagte Fraktionschef Christian Dürr. Die FDP-Fraktion hatte besonders große Vorbehalte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

In den Änderungsanträgen heißt es, im Zuge des parlamentarischen Verfahrens sei der Gesetzesentwurf überarbeitet und insbesondere eine stärkere Verzahnung mit der Wärmeplanung geschaffen worden. Bei der Wärmenplanung sollen Kommunen zum Beispiel Ausbaupläne für Nah- oder Fernwärmenetze festhalten. Hausbesitzer sollen einen besseren Überblick haben und mehr Zeit bekommen, bevor sie sich für eine neue Heizung entscheiden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte bei der Regierungsbefragung gesagt, es müsse auch eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Gemeinden geschaffen werden, dazu sei eine Bund-Länder-Vereinbarung erforderlich.

Massive Kritik am Zeitmanagement der Bundesregierung

Der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) schrieb auf Twitter, die Unterlagen seien am 30. Juni gegen Mittag gekommen. Aufgrund der Mehrheit im Ausschuss sei er gezwungen zu dieser Anhörung einzuladen. "Der Zeitraum ist zu kurz. Eine Missachtung des Parlaments! Keine ausreichende Vorbereitung möglich." Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig.

Erst vor wenigen Tagen, und zwar in Nachtsitzung zum 27. Juni, hatten die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP offene Punkte beim GEG geklärt. Bis zum 30. Juni sollte daraufhin dem Ausschuss dafür ein geänderter Gesetzestext vorliegen. Ernst hatte den engen Zeitplan zuvor schon mehrmals kritisiert und damit gedroht, die Anhörung abzusagen, würde der neu formulierte Gesetzentwurf nicht bis 30. Juni vorliegen.

Entwurf wurde mehrfach abgemildert

Eine Ampel-Spitzenrunde hatte sich Mitte Juni auf "Leitplanken" verständigt, die den ursprünglichen GEG-Entwurf abmilderten (wir berichteten). Demnach soll zuerst die kommunale Wärmeplanung bis 2026 in Großstädten und 2028 deutschlandweit ermitteln, wo Wärmenetze oder klimafreundliche Gase zum Heizen zur Verfügung stehen und wo Hausbesitzer selbst agieren müssen.

Nur in Neubaugebieten sollen die Regelungen des GEG schon von Januar 2024 an gelten. Hier besteht die Freiheit, Bioenergie, Geothermie, Solarenergie oder Strom in einer Wärmepumpe einzusetzen. Dafür gibt es Förderungen vom Staat, die einkommensabhängig bis zu 70 Prozent der Kosten decken soll. Zudem gibt es Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.

Freitag, 30.06.2023, 13:55 Uhr
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