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Energie & Management > Politik - Änderungen am Energiesammelgesetz reichen nicht
Bild: Fotolia.com, ChaotiC PhotographY
Politik

Änderungen am Energiesammelgesetz reichen nicht

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich auf Verbesserungen am Entwurf des Energiesammelgesetzes geeinigt, das am 30.11. verabschiedet werden soll. Nicht genug, so die Kritiker.
Beschlossen wurde, wie bereits avisiert, eine Streckung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik von insgesamt je 4 000 MW ab 2019 auf drei Jahre bis 2021. „Wir werden den Ausbau der erneuerbaren Energien merklich beschleunigen und machen damit einen großen Schritt hin zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel von 65% erneuerbarer Energien i

Mittwoch, 28.11.2018, 17:35 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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Änderungen am Energiesammelgesetz reichen nicht
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich auf Verbesserungen am Entwurf des Energiesammelgesetzes geeinigt, das am 30.11. verabschiedet werden soll. Nicht genug, so die Kritiker.
Beschlossen wurde, wie bereits avisiert, eine Streckung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik von insgesamt je 4 000 MW ab 2019 auf drei Jahre bis 2021. „Wir werden den Ausbau der erneuerbaren Energien merklich beschleunigen und machen damit einen großen Schritt hin zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel von 65% erneuerbarer Energien i

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Angelika Nikionok-Ehrlich

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