Die Zuteilung der CO2-Emissionsrechte wird die Juristen im Land noch einige Zeit beschäftigen. Grund dafür ist in erster Linie das Zuteilungsgesetz und nicht die Arbeit der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Am 22. Dezember 2004 wurde der letzte Zuteilungsbescheid verschickt. Wer auch immer der Adressat war, die Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) dürfte ihn wenig überrascht haben. „Wir standen und stehen in intensivem Kontakt mit den Anlagenbetreibern, die bei uns Anträge auf Zuteilung von Emissionsrechten eingereicht haben“, sagt DEHSt-Sprecherin Ka
Dienstag, 18.01.2005, 17:29 Uhr
Fritz Wilhelm
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