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Auch Jahre nach der offiziellen Liberalisierung war der Zugang zu den Gasnetzen ein großer Streitpunkt. Vor 20 Jahren schien dann eine Lösung gefunden zu sein.
Mitte Juli 2006 legten die Verbände BGW und VKU – den BDEW gab es damals noch nicht – eine Kooperationsvereinbarung vor. Diese sollte den Zugang zu den Gasnetzen erleichtern. Doch schon kurz danach mehrten sich die Bedenken, die „Verstopfung“ der Gasleitungen könnte fortbestehen. E&M-Redakteur Peter Focht fasst damals den Stand der Debatte zusammen.
Die anhaltende Preisdiskussion ist der Gaswirtschaft extrem lästig. Die Branche will so schnell wie möglich den Monopolistenvorwurf entkräften. „Ab Oktober soll jeder Erdgasverbraucher frei wählen können, von welchem Anbieter er Erdgas bezieht“, verspricht BGW-Präsident Michael G. Feist. Doch um die Modalitäten des Zugangs zu den Gasnetzen wird weiter heftig gerungen.
Zwanzig namhafte deutsche Gasnetzbetreiber schlossen sich Mitte Juli in Berlin als erste der Kooperationsvereinbarung an. Durch ihre Unterschriften wurde der Anfang Juni neu geregelte Gasnetzzugang formal freigeschaltet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), die die große Mehrheit der 700 deutschen Gasnetzbetreiber hinter sich sehen, werten die Vereinbarung „als weiteren wichtigen Schritt zur vollständigen Öffnung des Gasmarkts“. Möglichst viele Netzbetreiber sollen ihr vorbehaltlos beitreten.
Dagegen regt sich jedoch Widerstand. Eine Gruppe von Stadtwerken, organisiert im europäischen Verband unabhängiger Strom- und Gasverteil-Unternehmen, Geode, und in der kommunalen „Aktion Gasnetzzugang“, hegt erhebliche Vorbehalte gegen die 135 Seiten Text und sieben Anlagen umfassende Vereinbarung. Zentraler Kritikpunkt ist das sogenannte Optionsmodell für den Gasnetzzugang, das BGW und VKU in zähen Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur durchgesetzt haben, um alte Lieferverträge erhalten zu können. Das Optionsmodell ermöglicht die Belieferung von Stadtwerken und Regionalversorgern an den so genannten City- oder Regiogates über Einzelbuchungen für den Transport durch die Netze.
Breite Front gegen den Sonderweg von BGW und VKU
Die Geode-Stadtwerke dagegen plädieren für das Basismodell, das für Transportbuchungen nur noch einen Entry-Vertrag für die Einspeisung und einen Exit-Vertrag für die Ausspeisung vorsieht. Das Optionsmodell sei überflüssig, zu aufwendig und berge ein hohes Diskriminierungspotenzial, kritisiert Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim und Geode-Vorkämpfer. BGW und VKU versuchten damit, „Stadtwerke vom Großhandelsmarkt auszuschließen und Gashandel zu verhindern“, so sein Vorwurf. „Eine Parallelität der Modelle wird nicht funktionieren“, warnt Gerhard Weissmüller, Vorstand der Technischen Werke Ludwigshafen (TWL) und Sprecher der deutschen Geode-Sektion.
Auch die Bundesnetzagentur will die Gasnetzbetreiber nur auf das Basismodell verpflichten, das von der Geode mitentwickelt wurde. Dem Optionsmodell habe man nur zugestimmt, um überhaupt zu einer Lösung für den Netzzugang zu kommen. Es sei aber weder notwendig, geschweige denn verpflichtend, so die Behörde.
Der Meinung, dass das Optionsmodell überflüssig ist, sind aber nicht nur Bundesnetzagentur und Geode. Gegen den BGW/VKU-Sonderweg hat sich eine breite Front von Netznutzern gebildet, die vom Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) über die Händlerorganisation EFET, den Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) bis zum Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) reicht.
Sie alle halten das Optionsmodell für untauglich, rechtlich fragwürdig sowie wirtschaftlich problematisch und für einen Versuch der Netzbetreiber, das gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Vertrags-Modell zu umgehen. Es konterkariere den gesetzgeberischen Willen, den Gasnetzzugang zu vereinfachen.
Die Geode empfiehlt Stadtwerken, die Kooperationsvereinbarung nur unter dem Vorbehalt zu unterzeichnen und allein das Basismodell umzusetzen. Das wiederum stößt auf Widerspruch von BGW und VKU. Der Vorbehalt sei so weitgehend formuliert, „dass er die gesamte Kooperationsvereinbarung unterminiert“, stellt VKU- Vizepräsident Norbert Ohlms klar. BGW und VKU haben durch ein Rechtsgutachten bestätigen lassen, „dass für die Gasnetzbetreiber nach § 20 Abs. 1b EnWG die Verpflichtung besteht, den Netzzugang auch nach der so genannten Einzelbuchungsvariante zuzulassen“, so ein Rundschreiben an die Mitglieder. Das völlige Umschalten auf das Basismodell bedeute einen nicht gesetzeskonformen Paradigmenwechsel mit nicht absehbaren Risiken, argumentieren die beiden Verbände. Welche Netzzugangsvariante sich letztlich durchsetze, liege in der Hand der Marktteilnehmer.
Einige Netznutzer wollen sich jedoch mit der Zusicherung, sie könnten beim Netzzugang frei wählen, nicht zufriedengeben. Der BNE und die Nuon Deutschland GmbH beantragten noch im Juli bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren gegen die RWE Transportnetz Gas, die Eon Hanse und die Stadtwerke Hannover, drei Erstunterzeichner der Vereinbarung. Die Behörde muss nun innerhalb von maximal vier Monaten nach Antragseingang darüber entscheiden, ob das „Nebeneinander von Zweivertragsmodell und Einzelbuchungsvariante mit dem geltenden Recht in Einklang steht“. Auch die Zahl von 19 Marktgebieten soll noch einmal überprüft werden.
Darüber hinaus, so Vizepräsident Martin Cronenberg, sehe die Bundesnetzagentur „an verschiedenen Punkten der Kooperationsvereinbarung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf“. Bei einigen werde es wohl „zu einer rechtlichen Klärung durch die Bundesnetzagentur beziehungsweise durch die Gerichte kommen“. Die Kooperationsvereinbarung ist also keinesfalls so sicher in trockenen Tüchern, wie es BGW und VKU gerne darstellen.
Viele Stadtwerke stürzt diese Situation in Entscheidungsnöte. Einige würden gerne mit Vorbehalt unterzeichnen, sie sehen sich aber wieder einmal zum „Branchen-Konsens“ genötigt, ist zu hören. Traditionelle Lieferbeziehung zu Eon Ruhrgas, RWE Energy oder VNG, die allesamt auf BGW/VKU-Seite stehen, spielen dabei eine nicht unwichtige Rolle.
Momentan wird damit gerechnet, dass sich die Mehrheit für die BGW/VKU-Vereinbarung entscheidet. BGW-Präsident Feist sagte bei der Erstunterzeichnung für die „nächsten sechs bis acht Wochen eine substanzielle Beitrittswelle“ voraus. Bis Anfang August hatten etwa 100 Gasversorger die Vereinbarung unterzeichnet.
Zum Geode-Vorschlag bekannten sich unter anderen die GGEW AG in Bensheim, die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, die Stadtwerke Rosenheim GmbH, die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, die Stawag Netz GmbH in Aachen und die Technische Werke Ludwigshafen AG.
Alle Gasversorger erwarten jetzt mit Spannung die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Antrag von BNE und Nuon. Da jedoch damit zu rechnen ist, dass danach auch noch Gerichte in dieser Angelegenheit bemüht werden und zudem die Gasnetzentgelte noch nicht genehmigt sind, glaubt in der Branche kaum mehr jemand an eine schnelle Belebung des Wettbewerbs. Das passe ins Kalkül der Netzbetreiber, meinen die Netznutzer. Unter Wettbewerb haben nicht nur sie sich etwas anderes vorgestellt.
Freitag, 10.07.2026, 12:15 Uhr
Peter Focht
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