Die Bundesnetzagentur hat jetzt – in eigener Zuständigkeit oder stellvertretend für Länderbehörden, die diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen – Netzentgelte für 45 weitere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen genehmigt.
Die als Ermittlungsbasis beantragten Kosten wurden im Bereich Gas bis zu 27 %, beim Strom dagegen nur um maximal 20 % gekürzt. Die geringsten Kürzungen lagen bei 0 % beim Strom und 3 % beim Gas. Die Kostenkürzungen führen in aller Regel zu einer Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Nutzerbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen.D
Mittwoch, 14.02.2007, 15:26 Uhr
Peter Focht
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