Quelle: Jonas Rosenberger
Der VKU hat zum Entwurf der Bundesnetzagentur zur Qualitätsregulierung Stellung genommen. Neue Regeln sollten praktikabler sein und strukturelle Unterschiede besser berücksichtigen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat sich kritisch zum Entwurf der Bundesnetzagentur für die Methodenfestlegung der Qualitätsregulierung geäußert. Laut dem Verband stellt die Energiewende Netzbetreiber vor wachsende Herausforderungen, etwa durch steigende Anschlusszahlen erneuerbarer Energien und neuer Verbrauchseinrichtungen, höhere Digitalisierungsanforderungen sowie den Anspruch, eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der VKU zwar das Ziel der Bundesnetzagentur, die Qualitätsregulierung weiterzuentwickeln. Entscheidend sei jedoch, dass die Regelungen praktikabel und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Die Bundesnetzagentur will mit dem Entwurf Anreize für eine effiziente, sichere und zukunftsfähige Netzbewirtschaftung setzen. Aus Sicht des VKU müssen dabei die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und strukturellen Besonderheiten der Verteilernetze stärker berücksichtigt werden, um realistische Anforderungen sicherzustellen.
Kongruenz der Daten gefordert
Besonders kritisch sieht der VKU die geplante Ausweitung des Adressatenkreises der Qualitätsregulierung. Nach dem Entwurf sollen bei der Ermittlung des Qualitätselements für die Netzzuverlässigkeit auch Daten von Netzbetreibern einfließen, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Anwendung finden soll das Qualitätselement jedoch nur bei Netzbetreibern im regulären Verfahren.
Diese Diskrepanz zwischen Datengrundlage und Anwendungsbereich hält der VKU für nicht sachgerecht. Der Verband äußert zudem Zweifel an der Datenqualität, da Unternehmen ohne monetäre Auswirkungen aus dem Qualitätselement aus seiner Sicht geringere Anreize für eine hohe Datenqualität hätten.
Vor diesem Hintergrund fordert der VKU eine Kongruenz von Datengrundlage und Adressatenkreis. Daten von Unternehmen im vereinfachten Verfahren sollten nicht in die Referenzwertbildung für Netzbetreiber im regulären Verfahren einfließen. Entsprechend schlägt der Verband eine Anpassung der einschlägigen Tenorziffer vor.
Netzzuverlässigkeit anerkennen
Auch bei der Bewertung der Netzzuverlässigkeit meldet der VKU Bedenken an. Zwar bestätigt die Bundesnetzagentur selbst, dass die Netzzuverlässigkeit in Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich auf hohem Niveau liegt. Die geplante faktische Abschaffung der Berücksichtigung höherer Gewalt hält der Verband jedoch für nicht nachvollziehbar.
Laut dem VKU widerspricht die vorgesehene Definition von Extremereignissen grundlegenden statistischen Prinzipien und ignoriere die stochastische Natur von Extremwetterereignissen. Zudem könnten steigende SAIDI-Werte allein durch eine veränderte statistische Einbeziehung entstehen, ohne dass sich die reale Versorgungslage verschlechtere.
Kritik äußert der VKU auch an der geplanten Berücksichtigung geplanter Versorgungsunterbrechungen bei der Bildung von Kennzahlen. Nach dem Entwurf sollen diese mit einem Faktor von 0,5 in die Bewertung der Netzzuverlässigkeit einfließen. Der Verband hält dies angesichts der Energie- und Wärmewende für nicht zeitgemäß.
Netzausbau erfordert Unterbrechungen
Notwendige Erweiterungen und Erneuerungen der Netzinfrastruktur führten zwangsläufig zu mehr geplanten Unterbrechungen, die im Vorfeld mit den Letztverbrauchern abgestimmt seien. Eine finanzielle Belastung der Netzbetreiber hält der VKU in diesem Zusammenhang für nicht verhältnismäßig und fordert, geplante Unterbrechungen vollständig unberücksichtigt zu lassen.
Mit Blick auf die Referenzwerte erinnert der VKU daran, dass die Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet ist, objektive strukturelle Unterschiede zwischen Netzbetreibern zu berücksichtigen. Die im Entwurf vorgesehene Einschränkung auf „relevante“ Unterschiede kritisiert der Verband als unklar begründet. Der VKU fordert daher eine Evaluation der Berücksichtigung struktureller Unterschiede in diesen Netzebenen.
Positiv bewertet der Verband dagegen die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu Aus- und Weiterbildung. Die Behörde behält sich vor, entsprechende Kennzahlen zur Netzleistungsfähigkeit einzuführen. Laut dem VKU sollte ein frühzeitiger Dialog mit den Netzbetreibern erfolgen. Mögliche Kennzahlen sollten als reines Bonussystem ausgestaltet werden, um Akzeptanz zu erhöhen und positive Anreize zu setzen.
Auch die geplanten Anreize für eine hohe Energiewendekompetenz sieht der VKU grundsätzlich nachvollziehbar. Die Messung von Erfolg und Kompetenz müsse jedoch auf einer belastbaren Datengrundlage beruhen. Der Verband kritisiert in diesem Zusammenhang die aus seiner Sicht unzureichende Datenbasis des herangezogenen E-Bridge-Gutachtens. Schließlich äußert der VKU Vorbehalte gegen die geplante Veröffentlichung von Kennzahlen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Montag, 9.02.2026, 13:39 Uhr
Susanne Harmsen
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