Die neue Stromsteuerverordnung (StromStV) schafft für die Steuerbefreiung bei dezentraler Stromversorgung aus kleinen Anlagen eine unklare Rechtslage, kritisieren Daniel Schiebold und Andreas Große*.
Gemäß § 9 I Nr. 3 Stromsteuergesetz (StromStG) ist Strom von der Stromsteuer befreit, wenn er in einer Anlage mit einer elektrischen Nennleistung bis 2 MW erzeugt, im räumlichen Zusammenhang zu der Erzeugungsanlage entnommen und vom Anlagenbetreiber geleistet bzw. selbst verbraucht wird. Von zentraler Bedeutung für die Inanspruchnahme dieser Steuerbefreiung ist die Beantwortung der Frage: Was i
Montag, 31.10.2011, 14:11 Uhr
Redaktion
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