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Mehr Verbraucherschutz bei der Vertragsgestaltung plant das Bundesjustizministerium. Betroffen sind hauptsächlich Mobilfunkanbieter, aber auch Strom- und Gasversorger.
Kernpunkt ist eine neue Vorschrift, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschränkt. Es geht um Verträge über „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“. Nach dem Gesetzentwurf werden nur noch Laufzeiten von einem Jahr statt bisher zwei Jahre erlaubt sein.Werden die Verträge nicht rechtzeitig gekündigt, verlängern
Freitag, 16.08.2019, 15:06 Uhr
Günter Drewnitzky
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